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Wann braucht man einen Energieeffizienz-Experten – und wann nicht?
Immer dann, wenn eine Bundesförderung im Spiel ist oder ein Nachweis gegenüber einer Behörde geführt werden muss. Für eine reine Instandsetzung ohne Förderung braucht es ihn nicht. Wann er zwingend ist Bei Förderung von Bund und Ländern. Die Förderprogramme für Sanierung und Neubau setzen voraus, dass ein Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes Bestätigung und Verwendungsnachweis ausstellt. Das ist keine Empfehlung, sondern Voraussetzung – ohne diese Eintr


Welche Nachweise verlangt die KfW bei der energetischen Baubegleitung?
Zwei Dokumente tragen das ganze Verfahren: die Bestätigung zum Antrag vor Beginn und der Verwendungsnachweis nach Abschluss. Beide darf nur ein Energieeffizienz-Experte ausstellen, der in der Expertenliste des Bundes geführt wird. Die Bestätigung zum Antrag Sie entsteht vor allem anderen. Dafür wird das Gebäude aufgenommen – Bauteil für Bauteil, dazu Anlagentechnik und Nutzung –, der Bestand gerechnet und der Zielzustand definiert. Erst daraus ergibt sich, welche Förderung
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