Energieberatung und energetische Nachweise für den Neubau
Beim Neubau entscheidet sich die spätere Energiebilanz am Schreibtisch, nicht auf der Baustelle. Wer die Energieberatung erst holt, wenn der Bauantrag gestellt ist, verschenkt sowohl Effizienz als auch Fördergeld.
Diese Nachweise erstelle ich für Ihr Bauvorhaben
• Wärmeschutznachweis nach Gebäudeenergiegesetz (GEG)
• Einzelraumheizlastberechnung nach DIN EN 12831
• Lüftungskonzept nach DIN 1946-6
• Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes nach DIN 4108-2
• Energieausweis (Bedarfsausweis)
• Erfüllungserklärung gegenüber der Baubehörde
Förderung für den Neubau
Für förderfähige Neubauten – etwa Effizienzhaus 55 EE oder klimafreundlicher Neubau – erstelle ich als eingetragener Energieeffizienz-Experte die erforderlichen Bestätigungen zum Antrag und nach Durchführung. Ohne diese Unterlagen gibt es keine KfW-Förderung.
Auch meine Leistung selbst ist förderfähig: Die energetische Baubegleitung wird bezuschusst.
Begleitung vor, während und nach dem Bau
Meine Beratung endet nicht mit dem Nachweis. Ich prüfe, ob die geplanten Effizienzkriterien in der Ausführung tatsächlich umgesetzt werden, bin bei kritischen Bauabschnitten vor Ort und bestätige am Ende die ordnungsgemäße Durchführung. Das schützt Sie vor bösen Überraschungen bei der Abnahme.
Beispiele aus der Praxis
Neubau mit fünf Wohneinheiten Am Grünen Turm in der historischen Altstadt von Ravensburg, Einfamilienhaus in Blaustein, Fünffamilienhaus in Merklingen mit zentralem Lüftungskonzept und Wärmerückgewinnung.
Bauvorhaben besprechen: Telefon 07371 9663086 oder info@koch-bautechnik.de