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Energieausweis für Verkauf, Vermietung und Neubau

Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen. Fehlt er, drohen Bußgelder – und der Verkauf verzögert sich.

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Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?

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Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist günstiger, aber stark vom Heizverhalten der bisherigen Bewohner abhängig.

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Der Bedarfsausweis wird rechnerisch aus Bauteilen, Anlagentechnik und Geometrie ermittelt. Er ist aufwendiger, dafür objektiv und aussagekräftiger – und in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, etwa bei kleineren Wohngebäuden mit Baujahr vor 1978, die nicht nachgerüstet wurden.

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Ich sage Ihnen im Vorfeld, welcher Ausweis für Ihr Objekt zulässig und sinnvoll ist.

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Für welche Gebäude

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Ein- und Zweifamilienhäuser • Mehrfamilienhäuser • Gewerbe- und Büroimmobilien • Industriegebäude

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Ablauf und Dauer

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Sie schicken mir die vorhandenen Unterlagen, wir klären offene Punkte – je nach Objekt mit einem Vor-Ort-Termin. Kurzfristige Anfragen lassen sich in der Regel zeitnah einschieben, etwa wenn eine Neuvermietung ansteht.

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Energieausweis anfragen: Telefon 07371 9663086 oder info@koch-bautechnik.de

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