Energieausweis für Verkauf, Vermietung und Neubau
Wer eine Immobilie verkauft oder vermietet, muss dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung einen gültigen Energieausweis vorlegen. Fehlt er, drohen Bußgelder – und der Verkauf verzögert sich.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Der Verbrauchsausweis basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Er ist günstiger, aber stark vom Heizverhalten der bisherigen Bewohner abhängig.
Der Bedarfsausweis wird rechnerisch aus Bauteilen, Anlagentechnik und Geometrie ermittelt. Er ist aufwendiger, dafür objektiv und aussagekräftiger – und in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben, etwa bei kleineren Wohngebäuden mit Baujahr vor 1978, die nicht nachgerüstet wurden.
Ich sage Ihnen im Vorfeld, welcher Ausweis für Ihr Objekt zulässig und sinnvoll ist.
Für welche Gebäude
Ein- und Zweifamilienhäuser • Mehrfamilienhäuser • Gewerbe- und Büroimmobilien • Industriegebäude
Ablauf und Dauer
Sie schicken mir die vorhandenen Unterlagen, wir klären offene Punkte – je nach Objekt mit einem Vor-Ort-Termin. Kurzfristige Anfragen lassen sich in der Regel zeitnah einschieben, etwa wenn eine Neuvermietung ansteht.
Energieausweis anfragen: Telefon 07371 9663086 oder info@koch-bautechnik.de