Zwei Dokumente tragen das ganze Verfahren: die Bestätigung zum Antrag vor Beginn und der Verwendungsnachweis nach Abschluss. Beide darf nur ein Energieeffizienz-Experte ausstellen, der in der Expertenliste des Bundes geführt wird. Die Bestätigung zum Antrag Sie entsteht vor allem anderen. Dafür wird das Gebäude aufgenommen – Bauteil für Bauteil, dazu Anlagentechnik und Nutzung –, der Bestand gerechnet und der Zielzustand definiert. Erst daraus ergibt sich, welche Förderung