Was unterscheidet die Energieberatung im Nichtwohngebäude von der im Wohngebäude?
Das Nichtwohngebäude wird in Zonen zerlegt und jede Zone einzeln bilanziert – Büro, Lager und Fertigung haben miteinander nichts zu tun. Deshalb braucht es eine andere Rechenmethode und eine eigene Zulassung.
Ein Gebäude, viele Nutzungen
Ein Wohnhaus hat eine Nutzung: wohnen. Soll-Temperatur, Belegung und Nutzungszeit sind über das Gebäude hinweg ähnlich genug, um es als Ganzes zu rechnen.
Ein Nichtwohngebäude hat das nicht. Ein Bürotrakt wird werktags acht bis zehn Stunden beheizt und braucht Beleuchtung. Eine Lagerhalle nebenan braucht deutlich weniger Wärme und kaum Licht. Eine Fertigung hat Maschinenabwärme, erhöhte Luftwechsel und läuft womöglich im Schichtbetrieb. Diese drei Bereiche in einen Topf zu werfen, ergäbe ein Ergebnis, das für keinen von ihnen stimmt.
Deshalb wird zoniert: Jeder Bereich bekommt sein eigenes Nutzungsprofil, seine eigenen Randbedingungen, seine eigene Bilanz. Erst am Schluss werden die Zonen zusammengeführt.
Was DIN V 18599 zusätzlich rechnet
Die Norm bilanziert nicht nur Heizung und Warmwasser, sondern auch Beleuchtung, Lüftung, Kühlung und Befeuchtung – und zwar im Zusammenspiel. Abwärme der Beleuchtung senkt den Heizbedarf und erhöht den Kühlbedarf. Eine Lüftung mit Wärmerückgewinnung verändert beides.
Diese Wechselwirkungen sind der Grund, warum man ein Nichtwohngebäude nicht im Kopf überschlagen kann. Und sie sind der Grund, warum Maßnahmen, die im Wohnbau immer richtig sind, hier gelegentlich das Gegenteil bewirken.
Die häufigsten Fehler
Zu grob zoniert. Wer die ganze Halle als eine Zone rechnet, bekommt ein Ergebnis, mit dem niemand arbeiten kann.
Zu fein zoniert. Jeder Raum eine Zone – das kostet Zeit und verbessert nichts.
Nutzungsprofile aus der Tabelle statt aus dem Betrieb. Die Norm liefert Standardprofile. Wenn der Betrieb anders läuft, muss das abgebildet werden.
Beleuchtung ignoriert. In vielen Nichtwohngebäuden ist sie ein großer Posten – und zugleich die Maßnahme mit der kürzesten Umsetzungszeit.
Warum die Zulassung getrennt ist
Die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes führt Wohngebäude und Nichtwohngebäude als unterschiedliche Eintragungen mit unterschiedlichen Nachweisen. Dazu kommen gesonderte Zulassungen, etwa für Energieaudits nach DIN EN 16247, für die Energieberatung im Mittelstand und für Nichtwohngebäude von Kommunen.
Wer also für ein Gewerbegebäude einen Nachweis braucht, sollte fragen, wofür genau jemand eingetragen ist. Die Liste ist öffentlich. Mehr dazu, wann ein Energieeffizienz-Experte nötig ist.
Aus der Praxis
Zu den Nichtwohngebäuden, die ich begleitet habe, gehören die Umnutzung einer Produktionshalle in Albstadt, Dachsanierungen in Heroldstatt und Laichingen im fünfstelligen Quadratmeterbereich sowie Flachdachsanierungen bei Industriebetrieben. Dazu kommen kleinere Vorhaben wie der Fenster- und Türentausch an einem Sportheim oder die Nachweisführung nach dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz für Nichtwohngebäude.
Die Spannweite ist groß – die Methode ist dieselbe.
Was Sie davon mitnehmen sollten
Der Unterschied zwischen Wohn- und Nichtwohngebäude ist keine Frage der Größe, sondern der Methode. Wer ein Gewerbegebäude mit den Mitteln der Wohngebäudeberatung bearbeitet, bekommt ein Ergebnis, das auf dem Papier richtig aussieht und im Betrieb nicht stimmt.





Spannend, wie unterschiedlich die Anforderungen bei Gebäuden sein können. Als Bauherr denkt man zunächst gar nicht daran, wie viel bei der Planung berücksichtigt werden muss.
Dann ist sicher auch die Berechnung eines Nichtwohngebäudes aufwändiger als für ein Wohngebäude. Im Wohngebäude habe ich ja nur einen Temperaturbereich. Nach dieser Erklärung habe ich schon lange gesucht.