Netzorientierte Steuerung: Was eine Wärmepumpe ab Juli 2027 können muss
Mit dem Infoblatt in der Fassung vom 1. November 2026 stehen die Anforderungen an die digitale Schnittstelle von Wärmepumpen erstmals ausformuliert fest. Sie gelten ab dem 1. Juli 2027. Wer heute plant, baut aber für die nächsten zwanzig Jahre. Deshalb lohnt sich der Blick jetzt.
Zwei Anforderungen, die regelmäßig verwechselt werden
In den Unterlagen stehen zwei Dinge nebeneinander, die gern in einen Topf geworfen werden:
• die netzorientierte Steuerung durch den Netzbetreiber
• die interoperable Schnittstelle zu einem Energiemanagementsystem
Das erste ist eine Pflicht gegenüber dem Stromnetz. Das zweite ist eine Fähigkeit, mit der das Gerät im Haus mit anderer Technik zusammenspielt. Beide werden künftig verlangt, aber nicht für denselben Kreis von Geräten.
Die netzorientierte Steuerung: worum es geht
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen – Wärmepumpen gehören dazu, ebenso Wallboxen – können vom Netzbetreiber in ihrer Leistung begrenzt werden, wenn das örtliche Netz an seine Grenze kommt. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Energiewirtschaftsgesetz. Im Gegenzug gibt es für solche Einrichtungen vergünstigte Netzentgelte.
Das ist kein Abschalten. Es ist eine zeitweise Begrenzung, und sie ist so bemessen, dass ein normal ausgelegtes Gebäude davon im Betrieb wenig merkt. Vorausgesetzt, die Anlage ist richtig dimensioniert und der Speicher passt.
Wie die Steuerung technisch ankommt
Vorgesehen ist die Kommunikation des Netzbetreibers über ein Smart-Meter-Gateway in Verbindung mit einer Steuerungseinrichtung – oder über ein Energiemanagementsystem. Das Gateway ist der sichere Briefkasten am Zählerplatz, die Steuerungseinrichtung beziehungsweise das Energiemanagementsystem übersetzt die Vorgabe in etwas, womit die Wärmepumpe umgehen kann.
Maßgeblich für die Umsetzung sind die Empfehlungen der Netzbetreiber zum Stand der Technik. Als erfüllt gilt die Anforderung insbesondere dann, wenn das Kommunikationsformat EEBUS nach der einschlägigen VDE-Anwendungsregel verwendet wird.
Für welche Anlagen das gilt
Diese erste Anforderung gilt für alle im Rahmen der Bundesförderung geförderten Wärmepumpen – unabhängig von der Leistung der Anlage. Es gibt also keine Größengrenze, unterhalb derer man sich das sparen könnte.
Ausgenommen sind Brauchwasserwärmepumpen, wenn sie als Umfeldmaßnahme gefördert werden und nicht ohnehin zur netzorientierten Steuerung verpflichtet sind.
SG Ready und VHP Ready – und was jetzt dazukommt
Viele Geräte tragen seit Jahren eines dieser Label. Beide beschreiben, dass ein Gerät externe Signale verarbeiten kann. Was jetzt dazukommt, geht darüber hinaus: Es wird nicht mehr nur gefordert, dass das Gerät grundsätzlich ansprechbar ist, sondern es wird ein konkretes Kommunikationsformat benannt, über das die Ansprache läuft.
Für die Praxis heißt das: Ein Label auf dem Datenblatt ist ein Hinweis, aber keine Antwort. Die Frage an den Hersteller lautet künftig, über welches Format das Gerät mit dem Energiemanagementsystem spricht.
Die interoperable Schnittstelle zum Energiemanagement
Die zweite Anforderung betrifft das Zusammenspiel im Gebäude: Die Wärmepumpe soll auf ein Energiemanagementsystem hören, das etwa den eigenen Solarstrom oder einen zeitvariablen Strompreis berücksichtigt.
Grundlage ist der Code of Conduct for Energy Smart Appliances der Europäischen Kommission. Erfüllt sein müssen die für die jeweilige Gerätekategorie verpflichtenden Anwendungsfälle sowie der Anwendungsfall zur preisgesteuerten Lastverschiebung. Den Nachweis führt der Hersteller durch eine Herstellererklärung – und zwar für das Gesamtsystem, auch wenn dafür zusätzliche Hardware oder eine Internetanbindung nötig ist. Die Verantwortung liegt damit ausdrücklich beim Hersteller und nicht beim Installateur vor Ort.
Warum das nur einen Teil der Geräte betrifft
Diese zweite Anforderung gilt ab dem 1. Juli 2027 nur für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln. Das ist eine bewusste Eingrenzung – und ein Hinweis darauf, wohin die Entwicklung geht.
Was das für eine Planung heute bedeutet
Wer jetzt baut, fällt noch nicht unter diese Anforderungen. Trotzdem gilt:
• Ein Gerät, das die genannten Formate heute schon beherrscht, ist in fünf Jahren anschlussfähig – eines, das es nicht tut, eher nicht.
• Der Zählerplatz sollte Platz für Gateway und Steuerungseinrichtung haben. Nachrüsten ist möglich, aber unangenehm.
• Die Auslegung der Anlage und die Speichergröße entscheiden darüber, wie stark sich eine Begrenzung überhaupt bemerkbar macht.
Diese Punkte kosten in der Planung wenig und später viel, wenn sie fehlen.
Sie planen einen Heizungstausch und wollen wissen, worauf Sie beim Gerät achten sollten? Sprechen Sie mich an. Mehr zur Fördermittelberatung und zur energetischen Baubegleitung finden Sie hier.
Quelle: Infoletter der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, Deutsche Energie-Agentur (dena), vom 30. Oktober 2026, sowie die Blaufassungen der genannten Dokumente. Maßgeblich sind immer die Förderrichtlinien und die zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen Fassungen.





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