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Heizungstausch im Zweifamilienhaus in Fulgenstadt

3. Sept.
1 Min. Lesezeit

Im Jahr 2026 begleitete ich als Energieberater den Heizungstausch in einem Zweifamilienhaus in Fulgenstadt. Die veraltete Bestandsheizung wurde gegen eine moderne, effiziente und regenerative Heizungstechnologie für beide Wohneinheiten ausgetauscht – nach den Vorgaben der KfW-Förderrichtlinien (Bundesförderung für effiziente Gebäude, Einzelmaßnahmen).

Ausgangssituation

Das Gebäude umfasst zwei separate Wohneinheiten. Vor Beginn habe ich den Ist-Zustand der bestehenden Heizungsanlage, die Gebäudestruktur und die Wärmeverteilsysteme beider Wohneinheiten erfasst.

Vorbereitung und Förderung

  • Technologieberatung bei der Auswahl der geeigneten Heizungstechnologie – getrennte oder gemeinsame Wärmeversorgung des Zweifamilienhauses

  • Prüfung der Angebote von Fachunternehmen auf Förderfähigkeit nach den KfW-Richtlinien (BEG-EM)

  • Ausstellung der Bestätigung zum Antrag für den Förderantrag bei der KfW

Baubegleitende Qualitätssicherung

  • Regelmäßige Baustellenbesuche zur Überwachung der fachgerechten und förderkonformen Ausführung

  • Kontrolle der ordnungsgemäßen Montage der neuen Heizungstechnik, einschließlich der Einbindung der bestehenden Wärmeverteilsysteme

  • Abnahme: Prüfung der vollständigen und werkvertragsgerechten Umsetzung aller Gewerke

  • Fotodokumentation und Prüfprotokoll für die förderrechtlichen Nachweise

Abschluss und Dokumentation

  • Gemeinsame Abschlussbegehung mit dem Bauherrn und den ausführenden Fachbetrieben

  • Bestätigung nach Durchführung (BnD) für die KfW zur Auszahlung der Fördermittel

  • Übergabe aller Dokumente, Rechnungen und Nachweise für den Fördermittelgeber

  • Einweisung des Betreibers in Bedienung, Wartung und effiziente Betriebsführung der neuen Anlage

Ergebnis

Der Heizungstausch wurde 2026 erfolgreich abgeschlossen. Durch die Umstellung auf eine moderne, förderfähige Heizungstechnologie ist der Primärenergiebedarf des Zweifamilienhauses deutlich gesunken. Weil die Maßnahme den KfW-Richtlinien für Einzelmaßnahmen (BEG-EM) entspricht, kann der Auftraggeber die beantragten Fördermittel in voller Höhe in Anspruch nehmen.

Besonderheiten dieses Projekts

  • Zwei Wohneinheiten: die getrennte Nutzung wurde bei Auslegung und Ausführung der neuen Anlage berücksichtigt

  • KfW-Förderung: Begleitung entsprechend der Anforderungen für Einzelmaßnahmen (BEG-EM)

  • Bestandsgebäude: Anpassung der neuen Heizungstechnik an die vorhandenen Gegebenheiten

Planen Sie einen Heizungstausch? Mehr zur Fördermittelberatung

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