Aufgaben eines Energie-Effizienz-Experten
- Norbert Koch

- 26. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Basierend auf der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) hat der Energie-Effizienz-Experte bei einer energetischen Baubegleitung eine Vielzahl von Aufgaben und Verantwortungen. Hier ist eine Zusammenfassung seiner Pflichten und Möglichkeiten:

Aufgaben des Energie-Effizienz-Experten bei der Baubegleitung
Allgemeine Pflichten (für alle Einzelmaßnahmen):
Bestätigung zum Antrag:
Erklärung der geplanten energetischen Maßnahme und der förderfähigen Ausgaben.
Bestätigung der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
Nach der Durchführung:
Bestätigung der Umsetzung, der förderfähigen Ausgaben und der Einhaltung der technischen Mindestanforderungen.
Einreichung der Rechnungen zur Belegung der Ausgaben.
Planung und Dokumentation:
Mitwirkung bei der Ausschreibung und Angebotsprüfung.
Dokumentation der Fachplanung und Baubegleitung.
Übergabe der Dokumentation an den Bauherrn.
Prüfung und Qualitätssicherung:
Prüfung der Angemessenheit der Maßnahme im Gesamtgebäudekontext.
Überprüfung von Herstellernachweisen und Fachunternehmererklärungen.
Prüfung und Bestätigung von Eigenleistungen und Materialausgaben.
Zusätzliche Aufgaben je nach Maßnahmentyp:
1. Bei Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle:
Erstellung eines Wärmebrückenkonzepts und Luftdichtheitskonzepts.
Prüfung der Notwendigkeit lüftungstechnischer Maßnahmen (z.B. nach DIN 1946-6).
Baustellenbegehung zur Prüfung wärmetechnischer Details vor dem Verputzen oder Verkleiden.
2. Bei Heizungs- und Lüftungstechnik:
Konzeptionierung der Anlagentechnik.
Prüfung der Luftdichtheit, der Luftvolumenströme und bei Nichtwohngebäuden der Dichtheit des Kanalsystems.
Prüfung des hydraulischen Abgleichs (bei wassergeführten Systemen) oder des Luftvolumenabgleichs.
Beratung zu natürlichen Kältemitteln bei Wärmepumpen.
Prüfung der Einregulierung und Übergabe der Anlage.
3. Bei Kältetechnik in Nichtwohngebäuden:
Konzeptionierung und Beratung.
Prüfung von hydraulischem Abgleich und Einregulierung.
Beratung zu zukunftssicheren Kältemitteln.
4. Bei Maßnahmen im Rahmen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP):
Prüfung und Bestätigung, dass die Maßnahmen dem iSFP entsprechen.

Was der Energie-Effizienz-Experte tun kann:
Er kann Teilleistungen an Dritte delegieren (z.B. Fachplaner, Bauüberwacher), behält aber die Gesamtverantwortung.
Er kann akustische Fachplanung anbieten, z.B. für Lärmsschutz bei Wärmepumpen.
Er kann Vor-Ort-Kontrollen durchführen, auch im Rahmen von Stichproben.
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Wir waren überhaupt nicht zufrieden und suchen uns für den nächsten Abschnitt eine Alternative.
Wir haben über eine Weiterempfehlung uns an Hr. Koch gewendet und sind bisher sehr zufrieden
Wir suchen noch einen passenden
Wie waren mit Herrn Koch als unseren Energieberater sehr zufrieden.
Bei uns lief alles glatt.