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Solardachpflicht in Bayern ab 2025: Was Bauherren und Eigentümer wissen müssen

 

Die bayerische Bauordnung (BayBO) wurde in den vergangenen Jahren mehrfach angepasst, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Ein zentrales Element dieser Bestrebungen ist die Einführung der Solardachpflicht, die in Art. 44a BayBO geregelt ist. Diese Vorschrift verpflichtet Eigentümer bestimmter Gebäude, Photovoltaikanlagen auf geeigneten Dachflächen zu installieren.



Schema zur CO2 Reduktion
CO2 Reduktion


Geltungsbereich der Solardachpflicht


Die Solardachpflicht in Bayern unterscheidet zwischen verschiedenen Gebäudetypen und Anwendungszeiträumen:


  1. Nichtwohngebäude:

    • Gewerbliche oder industrielle Nutzung: Für Gebäude, die ausschließlich gewerblichen oder industriellen Zwecken dienen, gilt die Pflicht zur Installation von Solaranlagen, wenn der Bauantrag oder die vollständigen Bauvorlagen ab dem 1. März 2023 eingereicht wurden.

    • Sonstige Nichtwohngebäude: Für alle anderen Nichtwohngebäude greift die Pflicht bei Einreichung des Bauantrags oder der vollständigen Bauvorlagen ab dem 1. Juli 2023.

    • Erneuerung der Dachhaut: Unabhängig vom ursprünglichen Baujahr des Gebäudes besteht die Pflicht zur Nachrüstung mit Solaranlagen, wenn die vollständige Erneuerung der Dachhaut ab dem 1. Januar 2025 begonnen wird.


  2. Wohngebäude:

    • Neubauten: Für Wohngebäude, deren Bauantrag oder vollständige Bauvorlagen ab dem 1. Januar 2025 eingereicht werden, besteht eine Soll-Vorschrift zur Installation von Solaranlagen. Dies bedeutet, dass die Installation empfohlen wird, aber nicht zwingend vorgeschrieben ist.

    • Erneuerung der Dachhaut: Auch bei Wohngebäuden gilt die Soll-Vorschrift, wenn die vollständige Erneuerung der Dachhaut ab dem 1. Januar 2025 begonnen wird.


Ausnahmen von der Solardachpflicht


Es gibt bestimmte Ausnahmen, bei denen die Solardachpflicht nicht greift:

  • Kleine Dachflächen: Gebäude mit einer Dachfläche von bis zu 50 m² sind von der Pflicht ausgenommen.

  • Nebengebäude: Gebäude oder Gebäudeteile, die Wohngebäuden dienen, wie Garagen, Carports oder Schuppen, sind ebenfalls ausgenommen.

  • Spezielle Gebäudetypen: Unterirdische Bauten, Gewächshäuser, Traglufthallen, Zelte und vorübergehend aufgestellte oder benutzbare Gebäude fallen nicht unter die Solardachpflicht.


Technische und wirtschaftliche Unzumutbarkeit


Die Pflicht zur Installation von Solaranlagen entfällt, wenn deren Erfüllung:

  • Technisch unmöglich ist, beispielsweise aufgrund der Dachkonstruktion oder Verschattung.

  • Unbillige Härte darstellt, etwa durch unangemessenen Aufwand oder wenn die erforderlichen Aufwendungen innerhalb der üblichen Nutzungsdauer nicht erwirtschaftet werden können.



Großer Carport mit PV-Anlage auf dem Dach
Quelle: wix.com



Anforderungen an die Auslegung der Solaranlagen


Die BayBO definiert, was unter einer "angemessenen Auslegung" der Solaranlagen zu verstehen ist:

  • Modulfläche: Die Fläche der Solarmodule muss mindestens einem Drittel der geeigneten Dachfläche entsprechen.

  • Dachparallelität: Bei geneigten Dachflächen müssen die Module dachparallel errichtet oder in die Dachfläche integriert sein.


Integration mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)


Die Pflichten nach Art. 44a BayBO gelten als erfüllt, wenn für Gebäude, die der Nutzungspflicht erneuerbarer Energien des GEG unterliegen, solarthermische Anlagen oder Anlagen für Strom aus solarer Strahlungsenergie errichtet und betrieben werden, mit denen mindestens 15 % des Wärme- und Kälteenergiebedarfs gedeckt werden.


Bedeutung für Bauherren und Eigentümer


Für Bauherren und Eigentümer in Bayern bedeutet die Solardachpflicht, dass bereits in der Planungsphase neuer Gebäude oder bei größeren Dachsanierungen die Integration von Solaranlagen berücksichtigt werden muss. Dies erfordert eine frühzeitige Abstimmung mit Architekten, Energieberatern und gegebenenfalls den zuständigen Behörden.


Rolle der Energieberatung


Eine professionelle Energieberatung ist in diesem Kontext unerlässlich. Energieberater können die Eignung der Dachflächen beurteilen, wirtschaftliche Analysen erstellen und bei der Planung und Umsetzung der Solaranlagen unterstützen. In Riedlingen und Umgebung steht beispielsweise Koch-Bautechnik als kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung.


Fazit


Die Einführung der Solardachpflicht in Bayern stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung nachhaltiger Energieversorgung dar. Durch die verpflichtende oder empfohlene Installation von Solaranlagen auf Neubauten und bei Dachsanierungen wird der Anteil erneuerbarer Energien erhöht und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Für Eigentümer und Bauherren ist es wichtig, sich frühzeitig mit den gesetzlichen Vorgaben vertraut zu machen und professionelle Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um den Anforderungen gerecht zu werden und gleichzeitig von den Vorteilen der Solarenergie zu profitieren.

 

 


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10 Kommentare

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Gast
09. Feb.
Mit 5 von 5 Sternen bewertet.

Wieso knann man das nicht deutschlandweit vereinigen.

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Norbert Koch
Norbert Koch
11. Feb.
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Dies ist in der Hoheit der Länder. Jedes einzelne Bundesland stellt hierzu seine Anforderungen auf.

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Gast
05. Feb.
Mit 5 von 5 Sternen bewertet.

Bei uns in Baden-Württemberg gilt das ja schon länger.

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Norbert Koch
Norbert Koch
11. Feb.
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Man spricht auch "die im Ländle sind wieder vorneweg"

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Gast
04. Feb.
Mit 5 von 5 Sternen bewertet.

Also im Wohngebäude freiwillig?

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Norbert Koch
Norbert Koch
11. Feb.
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Ja das ist so in Bayern.

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Gast
04. Feb.
Mit 5 von 5 Sternen bewertet.

Sehr informativer Beitrag.

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Norbert Koch
Norbert Koch
11. Feb.
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Vielen Dank

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Mit 5 von 5 Sternen bewertet.

Scheint so, als ob jeden Bundesland seine eigenen Vorgaben macht.

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