Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg stellt eine entscheidende Grundlage für die Steigerung der Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien dar. Mit dem Ziel, den Klimaschutz voranzutreiben, fordert es von Eigentümern, insbesondere bei der Modernisierung von Heizungsanlagen, den Einsatz umweltfreundlicher Technologien. In diesem Beitrag erklären wir, was das Gesetz für private Hausbesitzer und Geschäftsführer von Nichtwohngebäuden bedeutet, welche Optionen zur Erfüllung bestehen und wie zertifizierte Energieberater wie Norbert Koch von Koch-Bautechnik in Riedlingen Sie dabei unterstützen können.

Grundlagen des EWärmeG Baden-Württemberg
Das EWärmeG gilt für Bestandsgebäude in Baden-Württemberg, die älter als 2009 sind. Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil erneuerbarer Energien am Wärmeverbrauch zu erhöhen. Eigentümer von Wohn- und Nichtwohngebäuden müssen nach dem Austausch ihrer Heizungsanlage einen Teil des Wärmebedarfs durch erneuerbare Energien decken. Während für Wohngebäude ein Anteil von 15 Prozent vorgegeben ist, bestehen für Nichtwohngebäude spezifische Vorgaben, die in Abhängigkeit von der Gebäudenutzung variieren.
Wer ist betroffen?
Private Hausbesitzer: Der Austausch der Heizungsanlage im Eigenheim verpflichtet zur Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen.
Geschäftsführer von Nichtwohngebäuden: Unternehmen, die beispielsweise Lagerhallen, Produktionsstätten oder Bürogebäude besitzen, müssen die Anforderungen des EWärmeG ebenfalls berücksichtigen.
Photovoltaikanlage
Erfüllungsoptionen für Nichtwohngebäude
Die Gesetzgebung bietet eine Vielzahl an Optionen, um den Anforderungen gerecht zu werden. Diese lassen sich in zwei Hauptkategorien unterteilen: der direkte Einsatz erneuerbarer Energien und Ersatzmaßnahmen.
1. Nutzung erneuerbarer Energien
Solarthermie: Der Einsatz solarthermischer Anlagen zur Warmwasserbereitung oder Heizungsunterstützung kann einen erheblichen Beitrag zur Erfüllung der Vorgaben leisten.
Wärmepumpen: Diese Technologien nutzen Umweltenergie aus Luft, Erde oder Wasser und können effizient zur Deckung des Wärmebedarfs beitragen.
Biomasse: Der Einsatz von Holzpellets, Hackschnitzeln oder anderen biogenen Brennstoffen ist eine attraktive Alternative zu fossilen Energieträgern.
Anschluss an ein Wärmenetz: Ist ein Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz möglich, das mit erneuerbaren Energien betrieben wird, kann dies ebenfalls zur Erreichung der Ziele genutzt werden.
2. Ersatzmaßnahmen
Sanierungsfahrplan: Ein individueller Sanierungsfahrplan zeigt Maßnahmen zur langfristigen energetischen Optimierung auf. Er wird von einem Energieberater erstellt und kann als Ersatz für die direkte Nutzung erneuerbarer Energien angerechnet werden.
Wärmeschutznachweis: Verbesserungen des baulichen Wärmeschutzes, wie etwa die Dämmung von Gebäudehüllen oder der Austausch von Fenstern, können ebenfalls als Ersatzmaßnahmen gelten.
Nachweisführung: So geht’s
Nach der Modernisierung der Heizung sind Eigentümer verpflichtet, den Nachweis über die Einhaltung des EWärmeG bei der zuständigen unteren Baurechtsbehörde einzureichen. Dies muss innerhalb von 18 Monaten nach Inbetriebnahme der neuen Heizung erfolgen.
Die Nachweisführung umfasst folgende Schritte:
Dokumentation der Maßnahmen: Sammeln aller relevanten Unterlagen wie Rechnungen, technische Datenblätter und Fotos.
Erstellung des Nachweises: Ein zertifizierter Energieberater prüft die Unterlagen und erstellt den offiziellen Nachweis.
Einreichung bei der Behörde: Der ausgefüllte Nachweis wird an die zuständige Baurechtsbehörde übermittelt.
Dachdämmung
Die Rolle eines Energieberaters
Ein erfahrener Energieberater wie Norbert Koch von Koch-Bautechnik in Riedlingen kann Sie in jedem Schritt des Prozesses unterstützen. Seine Leistungen umfassen:
Individuelle Energieberatung: Ermittlung des aktuellen Energiebedarfs und Beratung zu optimalen Lösungen.
Sanierungsfahrplan: Erstellung eines detaillierten Plans zur Verbesserung der Energieeffizienz Ihres Gebäudes.
Wärmeschutznachweis: Nachweis der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben durch bauliche Maßnahmen.
Erstellung des Nachweises gemäß EWärmeG: Professionelle Aufbereitung und Einreichung der notwendigen Dokumente.
Finanzielle Unterstützung durch Förderprogramme
Es gibt zahlreiche Förderprogramme, die die Umsetzung der Maßnahmen erleichtern. Dazu gehören:
BAFA-Förderung: Zuschüsse für den Einsatz erneuerbarer Energien.
KfW-Förderung: Unterstützung für energetische Sanierungen und energieeffiziente Neubauten.
Landesförderungen Baden-Württemberg: Regionale Programme, die speziell auf die Anforderungen des EWärmeG abgestimmt sind.
Ein Energieberater kann Sie bei der Auswahl und Beantragung der passenden Fördermittel umfassend unterstützen.
Vorteile der Zusammenarbeit mit Koch-Bautechnik
Norbert Koch und sein Team bieten Ihnen nicht nur fundiertes Fachwissen, sondern auch praktische Lösungen für die Herausforderungen des EWärmeG. Ihre Vorteile:
Kompetenz und Erfahrung: Als zertifizierter Energieberater kennt Norbert Koch die gesetzlichen Anforderungen und technischen Möglichkeiten.
Maßgeschneiderte Lösungen: Individuelle Beratung und Planung, die speziell auf Ihr Gebäude und Ihre Ziele abgestimmt sind.
Zuverlässige Nachweisführung: Lückenlose Dokumentation und rechtssichere Einreichung der Nachweise.
Fazit: Mit Expertise zum Erfolg
Die Einhaltung des EWärmeG ist nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine Chance, den Energieverbrauch nachhaltig zu senken und zum Klimaschutz beizutragen. Mit der professionellen Unterstützung durch Koch-Bautechnik in Riedlingen wird die Umsetzung einfach und effizient. Nutzen Sie die Expertise eines zertifizierten Energieberaters, um Ihre Nachweisführung reibungslos und fristgerecht zu gestalten.
Kontaktieren Sie Norbert Koch von Koch-Bautechnik und lassen Sie sich individuell beraten – für eine nachhaltige Zukunft Ihres Gebäudes.
Uns hat der Heizungsbauer überhaupt nicht darauf hingewiesen. Jetzt suchen wir eine Lösung. Danke für den Beitrag.
Das Problem hatten wir auch. Mit Hilfe des Energieberaters hat es dann geklappt.
Als Energieberater habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Bauherren erst nachdem ein Schreiben der Behörde gekommen ist und der Nachweis gefordert wird, reagieren. Meiner Meinung nach ist dies zu spät. Liegt es eventuell an der schlechten Beratung vor dem Heizungstausch, oder das Thema wird ausgeblendet und nach hinten geschoben.
Sie sollten sich bereits bei der Planung der neuen Heizungsanlage mit den Erfüllungsoptionen auseinander setzten. Dann klappt auch die Nachweisführung im Anschluss.