Überblick über das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG)

Überblick über das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (Gebäudeenergiegesetz – GEG)

Die Energiewende im Wärmebereich ist entscheidend, um die klimapolitischen Ziele zu erreichen und die Importabhängigkeit von fossilen Energieträgern zu verringern. Mehr als ein Drittel des gesamten Energiebedarfs in Deutschland wird für die Beheizung unserer Gebäude und die Bereitstellung von Warmwasser verbraucht. In den rund 41 Millionen Haushalten sind fossile Energieträger derzeit die wichtigste Wärmequelle: Fast jeder zweite Haushalt heizt mit Erdgas, ein Viertel mit Heizöl. Ein schneller Umstieg auf erneuerbare Energien ist daher unerlässlich.

Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wird der Umstieg auf erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen ab dem 1. Januar 2024 verpflichtend. Schritt für Schritt wird so eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Spätestens bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung fossiler Energieträger im Gebäudebereich beendet. Alle Heizungen müssen dann vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
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EnergieBeratung mit dem Plus: 20 Jahre Koch-Bautechnik

EnergieBeratung mit dem Plus: 20 Jahre Koch-Bautechnik

Herzlichen Glückwunsch zum 20-jährigen Jubiläum, lieber Leser! Ich bin Norbert Koch, der stolze Geschäftsführer von Koch-Bautechnik, und ich freue mich, Ihnen einen Einblick in unser Unternehmen und unsere Philosophie der Energieberatung zu geben.

**Die Bedeutung von Energie: Ein kostbares Gut**

In einer Welt, in der der Energieverbrauch stetig steigt und die Ressourcen begrenzt sind, wird der verantwortungsvolle Umgang mit Energie zu einer immer drängenderen Herausforderung. Seit unserer Gründung vor 20 Jahren bei Koch-Bautechnik ist uns bewusst, dass Energie ein kostbares Gut ist, das es zu schützen und effizient zu nutzen gilt.

**Die richtige Planung: Der Schlüssel zum Erfolg**

Unsere Reise beginnt bereits in der Planungsphase. Wir empfehlen unseren Kunden dringend, einen Energieberater hinzuzuziehen, um von Anfang an auf die richtigen Weichenstellungen zu setzen. Dabei können Sie auf unser Team zählen – Experten mit dem nötigen Know-How und langjähriger Erfahrung stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

**Von der Wärmedämmung bis zur Energiegewinnung: Koch-Bautechnik ist Ihr Partner**

Ob es um Wärmedämmung, stromeffiziente Einbauten oder die Nutzung erneuerbarer Energien mit Solaranlagen geht – bei Koch-Bautechnik sind diese Themen keine Fremdwörter. Unser umfassendes Leistungsspektrum erstreckt sich über verschiedenste Bereiche, sei es in der Landwirtschaft oder in Ihrem Unternehmen. Wir verstehen, dass jede Situation einzigartig ist, und bieten maßgeschneiderte Konzepte, die nicht nur sinnvoll, sondern auch durchführbar sind.

**Beratung mit dem Plus an Leistung und Wissen**

Unsere Energieberatung zeichnet sich durch das Plus an Leistung und Wissen aus. Wir setzen nicht nur auf theoretisches Fachwissen, sondern kombinieren dies mit praktischer Erfahrung. Das Ergebnis: Beratung auf höchstem Niveau, die Ihnen konkrete Handlungsempfehlungen liefert und Sie bei der Umsetzung unterstützt.

**Von der Bauleitung bis zur Sanierung: Ihr Rundum-Service bei Koch-Bautechnik**

Neben der Energieberatung bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Bauleitung in unsere Hände zu legen oder Ihr Objekt mit unserem 4-Stufenplan ganzheitlich zu sanieren. Unser Ziel ist es, nicht nur kurzfristige Lösungen anzubieten, sondern nachhaltige Veränderungen zu schaffen, die sich langfristig positiv auf Ihre Energiebilanz auswirken.

**Mehr als nur Energieberatung: Gutachten und Bestandsanalysen**

Koch-Bautechnik geht über die traditionelle Energieberatung hinaus. Wir erstellen für Sie Gutachten, sei es ein Schimmelgutachten, Hauskaufgutachten oder ähnliches. Darüber hinaus führen wir Bestandsanalysen durch, um einen umfassenden Überblick über den Zustand Ihrer Immobilie zu erhalten.

**Dank an unsere Partner, Bauherren und Kunden**

Ein besonderer Dank gilt unseren Kooperationspartnern, Bauherren und Kunden, die uns in den letzten 20 Jahren begleitet und vertraut haben. Ihre Zufriedenheit und das Vertrauen in unsere Leistungen sind für uns die besten Referenzen.

In den nächsten 20 Jahren werden wir bei Koch-Bautechnik weiterhin bestrebt sein, innovative Lösungen für eine nachhaltige Energiezukunft anzubieten. Mit unserem erfahrenen Team und unserem bewährten 4-Stufenplan werden wir auch in Zukunft die Energieeffizienz steigern und die Umwelt schützen.

Vielen Dank für Ihr Vertrauen und die erfolgreichen 20 Jahre Koch-Bautechnik! Wir freuen uns auf viele weitere Jahre der Zusammenarbeit und des gemeinsamen Fortschritts.

Was ist eine aufschiebende/auflösende Bedingung und wie wird sie beendet?

Was ist eine aufschiebende/auflösende Bedingung und wie wird sie beendet?

Es geht um den Passus 9.2.1 Antragstellung Investitionszuschüsse der am 28.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlichten „Richtlinie zur Förderung von Einzelmaßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz in Gebäuden (BEG EM)“. „Bei Antragstellung muss ein unter einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag vorliegen, aus dem sich der voraussichtliche Zeitpunkt der Durchführung der beantragten Maßnahme ergibt.“

Kostenlose Musterverträge:

Liefer-Leistungsvertrag_aufschiebende-Bedingung_energie-fachberater_20140117

Liefer-Leistungsvertrag_aufloesende-Bedingung_energie-fachberater_20140117

 

Hierzu steht in den FAQ folgendes:

A.24 Warum muss mit dem Förderantrag ein unterschriebener Handwerkervertrag (unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage) vorgelegt werden?

Ab dem 1. Januar 2024 müssen in der BEG EM vor einer Antragstellung Liefer- und Leistungsverträge geschlossen werden.
Diese Anforderung gilt nicht im Rahmen der Übergangsregelung (gültig bis 31. August 2024 für der Heizungstausch bei der KfW). Sie greift für Anträge für sonstige Effizienzmaßnahmen und Gebäudenetze beim BAFA ab dem 1. Januar 2024 und für Anträge für die Förderung des Heizungstausches bei der KfW ab dem 1. September 2024.
Voraussetzung für die Antragstellung ist ein unter Vereinbarung einer auflösenden oder aufschiebenden Bedingung der Förderzusage abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag (Ausnahme: Übergangsregelung). Dieser muss das voraussichtliche Datum der Umsetzung der geplanten Maßnahme enthalten. Es ist nicht notwendig, mehrere Lieferungs- und Leistungsverträge vorab zu vereinbaren. Es genügt, einen einzelnen Vertrag für die energetische Sanierungsmaßnahme mit einem Fachunternehmer zu schließen. Dieser Vertrag muss eine auflösende oder aufschiebende Bedingung der Förderzusage enthalten. Ein Rücktrittsrecht zu vereinbaren ist nicht ausreichend.
Eine aufschiebende oder auflösende Bedingung hinsichtlich der Förderzusage in Lieferungs- und Leistungsverträgen verhindert den förderschädlichen Vorhabenbeginn. Das gilt unabhängig davon, wann diese Verträge geschlossen wurden. Beim Abschluss von Verträgen mit aufschiebender oder auflösender Bedingung sind Anträge vor dem Beginn der Bauarbeiten (Liefer- und Leistungsverträge) bzw. vor Übergabe der Anlage bzw. der ersten Kaufpreiszahlung (Kaufverträge) zu stellen.
Ziel ist, dass die Förderung tatsächlich für konkret geplante, umsetzungsreife Maßnahmen zur Verfügung steht. Hingegen sollen keine Fördermittel durch „Vorratsanträge“ für Vorhaben blockiert werden, die u.U. nicht zügig umgesetzt werden.
Die Erteilung der zu beantragenden Förderzusage ist zwingend als aufschiebende Bedingung oder auflösende Bedingung in den Handwerkervertrag aufzunehmen. Das bedeutet, dass über eine entsprechende Bedingung zu vereinbaren ist, dass der Vertrag nur in Kraft tritt, wenn es zu einer Förderzusage kommt.
So kann bessere Planbarkeit für die Antragsstellerinnen und Antragsteller erreicht und letztlich auch die Planungssicherheit für Handwerksbetriebe erhöht werden.

A.25 Wie sieht eine Musterformulierung für die aufschiebende bzw. auflösende Bedingung im Lieferungs- und Leistungsvertrag aus?

Die genaue Formulierung einer aufschiebenden bzw. auflösenden Bedingungen steht den Vertragsparteien frei. Folgende Musterformulierung einer aufschiebenden Bedingung wird von den beiden Durchführern BAFA und KfW aber anerkannt:
„Die in diesem Vertrag vorgesehenen Verpflichtungen zu (Liefer-)Leistungen dienen der Umsetzung [eines Sanierungsvorhabens], für das eine der Vertragsparteien eine Förderung über das Programm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) des BMWK beim BAFA oder der KfW [beantragt [hat/diese innerhalb von […] Tagen nach Vertragsschluss beantragen wird].
Aufschiebende Bedingung:
Dieser [Kaufvertrag tritt / Vertrag tritt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung] erst und nur insoweit in Kraft, wenn und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag [nur bei Kaufverträgen: zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens]] bewilligt und die Förderung mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zugesagt hat (aufschiebende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.
Auflösende Bedingung:
Dieser [Kaufvertrag erlischt / Vertrag erlischt hinsichtlich der Liefer- und Leistungspflichten zur Umsetzung], sobald und soweit [das BAFA / die KfW] den Antrag zur Förderung [Bezeichnung Einzelmaßnahme / eines Sanierungsvorhabens] nicht bewilligt sondern ablehnt und die Förderung nicht mit einer Zusage gegenüber der antragstellenden Vertragspartei zusagt, sondern mit einem Ablehnungsbescheid versagt (auflösende Bedingung). Die antragstellende Vertragspartei wird die jeweils andere Vertragspartei über den Eintritt und den Umfang des Eintritts der Bedingung unverzüglich in Kenntnis setzen.“

Allgemein erklärt:

Eine aufschiebende Bedingung in Verträgen ist eine rechtliche Klausel, die die Wirksamkeit oder die Pflichten eines Vertrages von zukünftigen Ereignissen abhängig macht. Anders ausgedrückt wird die Wirkung des Vertrages aufgeschoben, bis eine bestimmte Bedingung erfüllt ist. Diese Bedingung kann von verschiedenen Faktoren abhängen, darunter rechtliche, finanzielle oder sogar technische Aspekte. Die Einhaltung oder Nichterfüllung dieser Bedingung beeinflusst direkt die Gültigkeit und Wirksamkeit des Vertrages.

Es ist wichtig zu verstehen, dass aufschiebende Bedingungen dazu dienen, Unsicherheiten in einem Vertrag zu bewältigen, insbesondere wenn es um zukünftige Ereignisse geht, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen. Diese Klausel bietet Flexibilität und ermöglicht es den Vertragspartnern, Vereinbarungen zu treffen, ohne dass der Vertrag sofort wirksam wird.

Es gibt verschiedene Arten von aufschiebenden Bedingungen, die in Verträgen verwendet werden können. Eine häufige Form ist die zeitliche Bedingung, bei der die Wirksamkeit des Vertrages von einem bestimmten Zeitpunkt abhängt. Zum Beispiel könnte ein Vertrag die Lieferung von Waren regeln und als aufschiebende Bedingung den Zeitpunkt der Lieferung festlegen. Bis die Waren geliefert werden, bleibt der Vertrag vorläufig und tritt erst mit Erfüllung dieser Bedingung in Kraft.

Eine andere Art von aufschiebender Bedingung ist die Leistungsbedingung. Hier hängt die Wirksamkeit des Vertrages von der Erfüllung bestimmter Handlungen oder Pflichten ab. Beispielsweise könnte ein Vertrag die Übertragung von Eigentum an einem Grundstück regeln, wobei die aufschiebende Bedingung darin besteht, dass der vereinbarte Kaufpreis vom Käufer gezahlt wird. Solange die Zahlung nicht erfolgt ist, bleibt der Vertrag vorläufig.

Des Weiteren können aufschiebende Bedingungen auch von externen Faktoren abhängen, die außerhalb der Kontrolle der Vertragsparteien liegen. Dies könnten behördliche Genehmigungen, gesetzliche Änderungen oder andere Ereignisse sein, die einen Einfluss auf die Vertragsdurchführung haben. Ein Beispiel hierfür könnte ein Bauprojekt sein, bei dem die aufschiebende Bedingung darin besteht, dass alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen eingeholt werden, bevor der Vertrag wirksam wird.

Die Verwendung von aufschiebenden Bedingungen bietet den Vertragspartnern die Möglichkeit, Vereinbarungen zu treffen, ohne dass sie das volle Risiko tragen müssen, falls bestimmte Ereignisse nicht eintreten. Dies schafft Raum für Verhandlungen und ermöglicht es den Partnern, sich auf den Vertrag einzulassen, auch wenn noch Unsicherheiten bestehen.

Es ist wichtig zu beachten, dass die Formulierung von aufschiebenden Bedingungen präzise und klar sein muss, um Missverständnisse zu vermeiden. Die genaue Definition der Bedingungen, die Bestimmung des Zeitpunkts oder der Handlungen, auf die sie sich beziehen, sowie die Festlegung der Auswirkungen bei Nichterfüllung sind entscheidende Elemente für die Wirksamkeit dieser Klausel.

Insgesamt bieten aufschiebende Bedingungen in Verträgen eine flexible Möglichkeit, mit Unsicherheiten umzugehen und Verträge abzuschließen, auch wenn bestimmte Ereignisse noch nicht eingetreten sind. Sie sind ein wichtiges Instrument in der Vertragspraxis, das es den Partnern ermöglicht, ihre Vereinbarungen an zukünftige Entwicklungen anzupassen und gleichzeitig rechtliche Klarheit zu gewährleisten.

 

Neue Muster für Energieausweise nach GEG 2024 veröffentlicht

Neue Muster für Energieausweise nach GEG 2024 veröffentlicht

Muster für Energieausweise nach GEG 2024 veröffentlicht

Die Bekanntmachung mit den geänderten Mustern für Energieausweise wurde am 8.12.2023 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Sie enthält Muster für Bedarfs- und Verbrauchsausweise für Wohn- und Nichtwohngebäude sowie für den Aushang in Nichtwohngebäuden. Die wesentliche Änderung besteht darin, dass in den neuen Ausweisformularen die Einhaltung der 65%-EE-Pflicht dargestellt und dokumentiert werden kann.

Folgende weitere Veröffentlichungen zum GEG 2024 stehen noch aus:

• Es wird eine Neufassung des Beiblatts 2 zur DIN V 18599 erarbeitet, in dem die „Technische Regel zur detaillierten Berechnung des Deckungsanteils aus erneuerbaren Energien“ dargestellt wird. Die Regeln beschreiben sowohl den rechnerischen Nachweis über eine Energiebilanz als auch die teilweise erforderlichen pauschalen Nachweise der einzelnen Erfüllungsoptionen (z.B. bei Wärmepumpen-Hybridheizungen über die Leistung). Das Beiblatt soll im ersten Halbjahr 2024 veröffentlicht werden.

• Das BMWK erstellt ein Informationsblatt zur Beratungspflicht beim Einbau neuer Feuerungsanlagen gemäß § 71 Abs. 11 GEG, das auch ein Formular zur Dokumentation der durchgeführten Beratung enthalten soll. Das Informationsblatt soll möglichst bis Januar 2024 veröffentlicht werden.

Energieberater Koch nun auch BNK Autditor

Energieberater Koch nun auch BNK Autditor

Was sind die Aufgaben eines Auditors?

Nachhaltigkeitsauditoren haben die Aufgabe, Bauherren während eines Wohnbauprojektes durch den gesamten Prozess der Nachhaltigkeitszertifizierung zu begleiten.
Auditoren für das Bewertungssystem Nachhaltiger Kleinwohnungsbau (BNK) sind Experten auf dem Gebiet des nachhaltigen Bauens. Umfassende theoretische und praktische Kenntnisse im Bereich des Bauwesens und des nachhaltigen Bauens sowie ein abgeschlossenes Hochschulstudium sind in der Regel die Mindestvoraussetzungen für die Ausbildung zum BNK-Auditor. Mit der Ausbildung zum BNK-Auditor (< 5WE) ist auch die Zertifizierung von BNG-Bauvorhaben (> 5WE) möglich.

Die Aufgabe des Nachhaltigkeitsauditors besteht darin, den Bauherrn während des Bauvorhabens durch den gesamten Prozess der Nachhaltigkeitszertifizierung zu begleiten und diesen im Auftrag des Bauherrn vollständig abzuwickeln. Der Auditor unterstützt dabei in allen Bereichen der Zertifizierung, von der Projektanmeldung über die Sammlung und Aufbereitung von Dokumenten und Nachweisen bis hin zur Zertifikatsausstellung und Urkundenübergabe. Die Auditoren informieren die Bauherren auch über die Modalitäten zur Beantragung von Fördermitteln für die Nachhaltigkeitszertifizierung sowie über die anfallenden Zertifizierungskosten.

Dazu sammelt der Auditor während der Planungs- und Bauphase alle für die Zertifizierung des Hauses mit dem BNK-System notwendigen Dokumente und Unterlagen und kommuniziert eng mit Planern, Baufirmen und Bauherren. Dazu gehören beispielsweise Nachweise über die tatsächlich im Haus verbauten Materialien, Berechnungen und Messprotokolle der Planer, die angefallenen Baukosten für die einzelnen Gewerke und Fotodokumentationen. Darüber hinaus prüft der Auditor, ob die vereinbarten Leistungen (z.B. Einbau wohngesunder Baustoffe) im Sinne der Nachhaltigkeit auch tatsächlich erbracht wurden und informiert bei Abweichungen Bauherren und Fachplaner. Im Rahmen einer Zertifizierung haben die Auditoren somit Einblick in alle Unterlagen und stehen während der Planung und Bauausführung der einzelnen Gewerke in sehr engem Kontakt mit den Planern und ausführenden Firmen. So können mögliche Unstimmigkeiten und Planungsfehler zwischen verschiedenen Gewerken und Bauabschnitten frühzeitig erkannt und spätere Probleme bereits im Vorfeld vermieden werden.

Nachdem der Auditor alle für die Zertifizierung notwendigen Unterlagen zusammengestellt hat, beginnt er mit der Bewertung der Kriterien aus dem BNK-System. Dabei wendet er die Berechnungsmethoden und Prüfverfahren aus den 19 wissenschaftlich fundierten Nachhaltigkeitskriterien an und bewertet die Nachhaltigkeitsqualität des gebauten Hauses. Zur Überprüfung der korrekten Bewertung durch den Auditor erfolgt anschließend eine Konformitätsprüfung der Bewertung und der eingereichten Unterlagen durch ein unabhängiges, vom Bundesbauministerium benanntes Prüfinstitut (BiRN). Das Vier-Augen-Prinzip sichert die hohe Qualität der Zertifizierung und Anwendung des BNK-Systems. Nach erfolgreicher Konformitätsprüfung stellt das Prüfinstitut BiRN das Nachhaltigkeitszertifikat aus. Der Auditor übergibt dem Bauherrn anschließend auch alle im Rahmen der Zertifizierung erstellten und gesammelten Dokumente und Unterlagen.

 

Ein Neues Kapitel beginnt: Dominik Koch startet duales Studium bei RSU

Ein Neues Kapitel beginnt: Dominik Koch startet duales Studium bei RSU

**Titel: Ein Neues Kapitel beginnt: Dominik Koch startet duales Studium bei RSU**

Das Team von Koch-Bautechnik freut sich, bekannt zu geben, dass unser geschätzter Mitarbeiter, Dominik Koch, im Oktober 2024 ein aufregendes duales Studium an der Dualen Hochschule Heidenheim in Kooperation mit der renommierten Firma RSU aus St. Johann beginnt. Diese spannende Entwicklung markiert einen bedeutenden Meilenstein in Dominiks beruflicher Laufbahn und in unserer gemeinsamen Reise als Team.

Das duale Studium ist eine einzigartige Gelegenheit für Dominik, Theorie und Praxis miteinander zu verbinden, während er sich sowohl akademisch als auch beruflich weiterentwickelt. Die Duale Hochschule Heidenheim steht für exzellente Ausbildung und praxisnahe Lehrpläne, die den Studierenden die bestmöglichen Werkzeuge für eine erfolgreiche Karriere bieten. Die Partnerschaft mit RSU, einem führenden Unternehmen in St. Johann, verspricht eine umfassende und vielseitige Ausbildung für Dominik.

Wir bei Koch-Bautechnik sind stolz darauf, Teil von Dominiks beruflichem Werdegang zu sein und freuen uns darauf, ihn in dieser aufregenden Reise zu unterstützen. Sein Engagement und seine Fähigkeiten haben einen positiven Einfluss auf unser Team und unsere Projekte gehabt, und wir sind zuversichtlich, dass er diese Erfolgsgeschichte im Rahmen seines dualen Studiums fortschreiben wird.

Für Dominik brechen nun neue Zeiten an, gefüllt mit Herausforderungen, Lernmöglichkeiten und persönlichem Wachstum. Wir möchten ihm unsere herzlichsten Glückwünsche aussprechen und ihm viel Erfolg für diese aufregende Phase seines Lebens wünschen. Möge er alle Herausforderungen mit Entschlossenheit und Begeisterung angehen und dabei viele wertvolle Erfahrungen sammeln.

Als Energieberatungsbüro Koch-Bautechnik stehen wir jederzeit gerne zur Seite, sei es mit fachlichem Rat, Unterstützung oder einfach als verlässlicher Ansprechpartner. Wir sind überzeugt, dass Dominik die kommenden Jahre mit Bravour meistern wird, und freuen uns darauf, seine Erfolge zu verfolgen.

Alles Gute, Dominik, für einen erfolgreichen Studienstart und eine vielversprechende Zukunft! Wir sind stolz darauf, dich in unserem Team zu haben.