Eine Heimladestation ist eine sicherere, schnellere und komfortablere Lösung für das Laden Ihres Elektroautos zuhause.
Je nach Fahrzeughersteller kommen unterschiedliche Stecksysteme zum Einsatz. In Europa ist der Typ 2 Stecker Standard, wobei asiatische und amerikanische Modelle vereinzelt noch einen Typ 1 Stecker verwenden. Entscheiden Sie sich für eine Ladestation mit fest installiertem Ladekabel, müssen Sie darauf achten, dass dieses auch mit Ihrem Fahrzeug kompatibel ist. Adaptermöglichkeiten sind hier nicht gegeben.
Volle Flexibilität bietet Ihnen hingegen eine Ladestation mit Typ 2 Steckdose, an die je nach Bedarf das entsprechende Mode 3 Ladekabel angeschlossen werden kann. Gerade im öffentlichen Bereich, z.B. bei Hotel- oder Firmenparkplätzen, ist eine Ladestation mit Typ 2 Steckdose die beste Wahl.
Für die Ladezeit spielt vor allem das verbaute Ladegerät (On-Board Charger) im Elektroauto eine wesentliche Rolle. Die Spanne der möglichen Leistung reicht hier von 3,7 kW bis 22 kW. Wie schnell das Fahrzeug lädt, hängt aber von zwei weiteren Komponenten ab: der Ladestation und dem Ladekabel. Die Komponente mit der schwächsten Leistung bestimmt dabei die Gesamtleistung. So kann zum Beispiel ein Elektroauto mit 3,7 kW Ladeleistung prinzipiell an jeder Ladestation geladen werden, die für schnellere Ladeleistungen ausgelegt ist, jedoch nur mit maximal 3,7 kW.
Hier noch einen Link zu den Ladekabeln die die „Wallbox“ im Kabel haben:
https://www.mobilityhouse.com/de_de/nrgkick-16-a-11kw-5m-typ2-set.html
https://www.mobilityhouse.com/de_de/juice-booster-2-22kw.html
Kurz zum Elektroauto, Vorteile:
- Energiekosten auf 10 km ca 4€ – 4,5€ beim Verbrenner ca 12€ Tendenz steigend
- Deutlich niedrigere Wartungskosten da keine Öle und nahezu keine Verschleißteile
- Umweltfreundlicher auch wenn manche auf dem Co2 Rucksack bei der Batterieproduktion
- Langlebiger und robuster
- Schöneres fahren mehr Kraft, keine Vibrationen, keine Geräusche
- Steuerfrei
- An vielen Ladesäulen momentan noch kostenloses laden
- Wirkungsgrad Elektromotor bei 90% Benziner bei 40%
Heute haben uns die Verbände GIH e.V. und DEN e.V. über eine Meldung aus dem BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informiert, dass zum 1. Februar 2022 die Förderung für Effizienzhäuser 55 im Neubau im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) eingestellt wird. Dies gilt auch für die entsprechende EE- (Erneuerbare Energien) und NH- (Nachhaltigkeit) Klasse. Die Förderrichtlinie wird spätestens bis Ende Januar 2022 an die neuen Richtlinien angepasst.
Ursächlich hierfür ist, dass bisher etwa ein Drittel der BEG-Mittel in Neubauprojekte der EH55-Klasse geflossen sind. Diese haben von den geförderten EH-Klassen allerdings den geringsten Einfluss auf die Emissionen des Gebäudesektors. Um den Förderschwerpunkt somit weiter auf Sanierungen zu verlagern und dem „Grundsatz der größtmöglichen wirtschaftlichen Mittelverwendung“ zu folgen, werden nur noch die ambitioniertesten Neubauten der EH40-Klasse (Energieeffizienzhaus 40 oder 40+) gefördert.
Förderanträge können noch bis einschließlich des 31. Januars 2022 Anträge auf EH55 gestellt werden.
Zu beachten ist dies auch bei Sanierungen zu Effizienzhäuser, wenn hier auch teilweise Umwidmungen und die Schaffung neuer Wohneinheiten in Bestandsgebäuden als Neubau gewertet werden.
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NEWSLETTER Energie-Effizienz-Experten-Liste vom 4.11.2021 |
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BEG WG/BEG NWG: Einstellung der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 zum 01.02.2022 |
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Die Gebäudeförderung leistet einen wichtigen Beitrag für die Transformation hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand und zum Erreichen unserer ambitionierten Klimaschutzziele. Die Gebäudeförderung wirkt und wird vor allem im Neubaubereich sehr gut angenommen, das zeigen die Rekordzahlen 2021.
Die Bundesregierung hat deshalb am 22.09.2021 beschlossen, die für die Gebäudeförderung bereitgestellten Mittel für 2021 nochmals um 11,5 Milliarden Euro auf insgesamt bis zu 18 Milliarden Euro zu erhöhen. Gleichzeitig hat sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen, die bestehende Fördersystematik der BEG mit Blick auf die Fördereffizienz hin zu überprüfen und anzupassen. Dies bedeutet, dass vorhandene Fördermittel gezielt dort eingesetzt werden sollen, wo Treibhausgas-Minderungen zur Erreichung der Sektorziele am notwendigsten sind und einen größtmöglichen, sichtbaren Beitrag zur Emissionsminderung leisten. Dem Grundsatz größtmöglicher wirtschaftlicher Mittelverwendung folgend, sollen mithin vorrangig solche Maßnahmen gefördert werden, die möglichst hohe CO2-Einsparungen generieren. Damit wird in Zukunft weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestandsgebäuden im Fokus stehen. Ziel der Bundesregierung ist auch weiterhin eine nachhaltige und langfristig verlässliche Förderkulisse im Gebäudebereich.
Bisher entfielen in 2021 rund 50 Prozent der zugesagten Fördermittel auf Neubauten, auf die Einstiegs-Förderstufe im Neubau Effizienzhaus/-gebäude 55 alleine sind es etwa ein Drittel. Selbst ambitionierte Neubauten haben jedoch aufgrund der bestehenden ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen eine geringere Treibhausgas-Einsparung als energetische Sanierungen. Die Fördereffizienz (jährliche CO2-Einsparung je Fördereuro) ist bei der energetischen Sanierung deutlich höher als im Neubau, weshalb der Fokus auf die Förderung von Sanierungen und hocheffiziente Neubauten verstärkt werden soll.
Zudem hat sich das Effizienzhaus/-gebäude 55 am Markt als Neubaustandard weitgehend durchgesetzt. Aufgrund steigender Kosten für fossile Brennstoffe und den technologischen Weiterentwicklungen ändert sich die Wirtschaftlichkeit von Neubauten in Bezug auf den angestrebten energetischen Standard. Das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 stellt deshalb mittlerweile in vielen Fällen die wirtschaftlichste Art des Neubaus dar und wird auf dem Markt oft als „unterster“ Standard angeboten.
Daher werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab dem 01.02.2022 in den Programmen 261/263/264 sowie 461/463/464 die Förderstandards:
- Effizienzhaus/-gebäude 55,
- Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien,
- Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau
nicht mehr angeboten und die Förderung auf Bestandssanierungen und besonders energieeffiziente Neubaustandards fokussiert.
Für die Neubau-Förderstandards Effizienzhaus/-gebäude 55, Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien, Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeit können Sie noch bis einschließlich 31.01.2022 Anträge stellen.
Die neuen Merkblätter sowie die Infoblätter zur Antragstellung werden wir mit Stand 02/2022 nach der Ressortabstimmung des Bundes über die Richtlinien der BEG voraussichtlich Anfang Januar 2022 im KfW-Partnerportal zur Verfügung stellen.
Hinweis zur „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) bzw. zur „Gewerblichen Bestätigung zum Antrag“ (gBzA):
Eine gültige BzA bzw. gBzA, die für die Förderstandards Effizienzhaus/-gebäude 55, Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien, Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeit erstellt wird, kann nur noch bis einschließlich 31.01.2022 zur Antragstellung gebracht werden.
Das gilt unabhängig von der auf der BzA bzw. gBzA ausgewiesenen Gültigkeit. Eine BzA bzw. gBzA gilt ausschließlich innerhalb der jeweiligen Gültigkeit der Förderbedingungen. |
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Gastbeitrag von Thomas Vogt Inova.eco
Wie Unternehmen durch eine optimale Nachhaltigkeitsstrategie ihre Zukunft sichern.
Das Wort „Nachhaltigkeit“ wurde lange Zeit als Modewort abgetan. Zwischenzeitlich hat sich das geändert. Die Verbraucher haben eine wesentlich höhere Sensibilität entwickelt, wenn es um Themen wie Lebensmittel, die ökologische Ausrichtung von Unternehmen und deren Produkte geht.
So haben zum Beispiel 79 % der Befragten einer KPMG-Umfrage (01/2020) im vergangenen Jahr häufiger als zuvor beim Einkaufen auf Nachhaltigkeit geachtet. Davon gibt gut die Hälfte an, dies im kommenden Jahr noch stärker tun zu wollen. Außerdem seien über 2/3 der Verbraucher bereit, für die Nachhaltigkeit des jeweiligen Produktes einen Aufpreis zu zahlen. Im Schnitt wären nach eigenen Aussagen sogar 55 % mit einem Preisaufschlag von bis zu 10 % einverstanden. Wir können davon ausgehen, dass die neue Gesamtsituation auf Grund der Corona-Pandemie die Verbraucher noch stärker in Sachen Nachhaltigkeit sensibilisieren wird.
Vor diesem Hintergrund wird schnell klar, wer im Rennen um die Kunden am Schluss die Nase vorne haben wird. Nämlich die Unternehmen, die transparent und authentisch eine eigene Nachhaltigkeitsstrategie entwickeln verfolgen und diese verständlich kommunizieren – sowohl nach außen, als auch nach innen.
„Transparenz schafft Durchblick“
Doch wie geht man das Thema Nachhaltigkeit am besten an?
Der erste Schritt in die richige Richtung ist, überhaupt einmal etwas zu tun. Allerdings verhelfen kleinere Projekte, die ab und an „rausgehauen“ werden, noch nicht zu einer nachhaltigen Außendarstellung. Das Ganze muss strukturiert, langfristig und damit strategisch erfolgen. Die Frage ist nur: An was kann sich ein Unternehmen, das sich mit Nachhaltigkeit professionell beschäftigen möchte, denn ausrichten?
Hierzu hat sich die Bundesregierung schon frühzeitig Gedanken gemacht und 2001 den „Rat für Nachhaltige Entwicklung“ berufen, dem 15 Personen des öffentlichen Lebens jeweils für eine Amtszeit von 3 Jahren angehören. Darunter: Wirtschaftswissenschaftler Vorstandsmitglieder börsennotierter Großunternehmen, Vorsitzende gemeinnütziger Institutionen, Oberbürgermeister, Führungspersönlichkeiten aus der Wirtschaft und ehemalige Bundesminister. Nach einem umfassenden Stakeholderprozess 2011 hat dieser Rat den „Deutschen Nachhaltigkeitskodex“ beschlossen.
„Wer im Lichte der Nachhaltigkeit produziert, handelt und Geschäfte macht, ist auf das Vertrauen seiner Geschäftspartner und Kunden angewiesen. Als glaubwürdig erachtet der RNE (Rat für nachhaltige Entwicklung) vor allem die Offenlegung von Zielkonflikten und Hindernissen – und weniger die allzu glatte Perfektion.“ [Zitat Homepage des DNK]
Oder anderes ausgedrückt: Nur wer transparent und ehrlich seine Denk- und Handlungsweise sowie mögliche Zielkonflikte und Hindernisse offenlegt, schafft Vertrauen – und Vertrauen ist DIE Basis für eine gesicherte Zukunft.
Der Deutsche Nachhaltigkeits Kodex ist eine sehr gute Basis für die Berichterstattung zum Themenkreis Nachhaltigkeit. Der Fragenkomplex ist nicht nur für berichtspflichtige Kapitalgesellschaften nützlich. Er dient auch kleinen und mittleren Unternehmen, die noch nicht berichtspflichtig sind. Berichterstattung ist kein Selbstzweck – Unternehmen nutzen den Deutschen Nachhaltigkeits Kodex für eine erste Bestandsaufnahme, um dann ihr Nachhaltigkeitsmanagement aufzusetzen oder weiterzuentwickeln. Aber auch, um Stakeholdern einen Einblick in ihre Prozesse und Ziele zu gewähren.
Wer den gesamten Fragenkomplex einmal abgearbeitet hat, entwickelt zudem eine andere Sichtweise auf das eigene Unternehmen. Viele Bereiche erscheinen – selbst den verantwortlichen Personen, die gedacht haben, bereits alles über das eigene Unternehmen zu wissen – plötzlich in einem anderen Licht.
Größere Zusammenhänge werden auf einmal sichtbar. Auch in der Mitarbeiterschaft entwickelt sich dadurch ein besseres Verständnis für die inneren und äußeren Verbindungen. Und hebt so den Gemeinschaftsgedanken ebenfalls auf ein höheres Level.
Sich ins Thema reinfuchsen und den Fragenkomplex durchackern – das ist nicht mal so schnell nebenher zu meistern. Es hat schon einen Grund, warum größere Unternehmen einen eigenen Nachhaltigkeitsbeauftragten einsetzen.
Aber auch da gibt es Lösungen: In Form eines Beraters, der begleitet, den Fragenkomplex für das jeweilige Unternehmen aufbereitet und beispielsweise auch auf branchenspezifische Besonderheiten achtet.
Wer dazu detaillierte Informationen wünscht, bitte einfach an uns wenden.
Viele Unternehmen sehen mittlerweile Nachhaltigkeit als Investment in die Zukunft. Die abgestimmte Kommunikation dieses Themas schafft bei Kunden, Mitarbeitern und Zulieferern
- ein größeres Vertrauen und damit
- eine bessere, vertrauensvollere Verbindung.
Schaffen auch Sie Vertrauen und nutzen Sie den „Erfolgsfaktor Nachhaltigkeit“! Lassen Sie Ihre Kunden, Mitarbeiter und Zulieferer erkennen und erleben, dass auch Sie Nachhaltigkeit leben und nach außen tragen. So sichern Sie Ihre langfristige unternehmerische Zukunft.
Weitere Informationen und Unterstützung zum Themenkomplex Nachhaltigkeit unter https://inova.eco
Thomas Vogt | Inova.eco; Kuttelgasse 39; 87700 Memmingen
Sofern Sie zwischen dem 01.01.2018 und künftig dem 31.03.2021 (bisher 31.12.2020) Ihren Kaufvertrag unterzeichnet, eine Baugenehmigung erhalten oder der frühestmögliche Baubeginn Ihres – nach dem jeweiligen Landesbaurecht – nicht genehmigungspflichtigen Vorhabens in diesen Zeitraum fällt, können Sie einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Die Verlängerung des Förderzeitraums wird erst mit dem Inkrafttreten des Bundeshaushalts 2021 wirksam. Das Baukindergeld kann nach Einzug in die neue Immobilie im Rahmen der 6-monatigen Antragsfrist bis zum 31.12.2023 beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten sie von uns oder direkt unter diesem Link.
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