Betriebsurlaub 2022

Betriebsurlaub 2022

Lieber Besucher unserer Seite.

Wir machen Betriebsferien und stehen Ihnen

ab dem Montag 22.08.2022 wieder zur Verfügung.

Förderung Effizenzhaus 55 entfällt

Förderung Effizenzhaus 55 entfällt

Heute haben uns die Verbände GIH e.V. und DEN e.V. über eine Meldung aus dem BMWi Bundesministerium für Wirtschaft und Energie informiert, dass zum 1. Februar 2022 die Förderung für Effizienzhäuser 55 im Neubau im Rahmen der BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) eingestellt wird. Dies gilt auch für die entsprechende EE- (Erneuerbare Energien) und NH- (Nachhaltigkeit) Klasse. Die Förderrichtlinie wird spätestens bis Ende Januar 2022 an die neuen Richtlinien angepasst.

Ursächlich hierfür ist, dass bisher etwa ein Drittel der BEG-Mittel in Neubauprojekte der EH55-Klasse geflossen sind. Diese haben von den geförderten EH-Klassen allerdings den geringsten Einfluss auf die Emissionen des Gebäudesektors. Um den Förderschwerpunkt somit weiter auf Sanierungen zu verlagern und dem „Grundsatz der größtmöglichen wirtschaftlichen Mittelverwendung“ zu folgen, werden nur noch die ambitioniertesten Neubauten der EH40-Klasse (Energieeffizienzhaus 40 oder 40+) gefördert.

Förderanträge können noch bis einschließlich des 31. Januars 2022 Anträge auf EH55 gestellt werden.

Zu beachten ist dies auch bei Sanierungen zu Effizienzhäuser, wenn hier auch teilweise Umwidmungen und die Schaffung neuer Wohneinheiten in Bestandsgebäuden als Neubau gewertet werden.

­ ­NEWSLETTER Energie-Effizienz-Experten-Liste vom 4.11.2021 ­
­ BEG WG/BEG NWG: Einstellung der Neubauförderung für das Effizienzhaus/-gebäude 55 zum 01.02.2022 ­
­ ­ ­
­ Die Gebäudeförderung leistet einen wichtigen Beitrag für die Transformation hin zu einem klimaneutralen Gebäudebestand und zum Erreichen unserer ambitionierten Klimaschutzziele. Die Gebäudeförderung wirkt und wird vor allem im Neubaubereich sehr gut angenommen, das zeigen die Rekordzahlen 2021.

Die Bundesregierung hat deshalb am 22.09.2021 beschlossen, die für die Gebäudeförderung bereitgestellten Mittel für 2021 nochmals um 11,5 Milliarden Euro auf insgesamt bis zu 18 Milliarden Euro zu erhöhen. Gleichzeitig hat sich die Bundesregierung dafür ausgesprochen, die bestehende Fördersystematik der BEG mit Blick auf die Fördereffizienz hin zu überprüfen und anzupassen. Dies bedeutet, dass vorhandene Fördermittel gezielt dort eingesetzt werden sollen, wo Treibhausgas-Minderungen zur Erreichung der Sektorziele am notwendigsten sind und einen größtmöglichen, sichtbaren Beitrag zur Emissionsminderung leisten. Dem Grundsatz größtmöglicher wirtschaftlicher Mittelverwendung folgend, sollen mithin vorrangig solche Maßnahmen gefördert werden, die möglichst hohe CO2-Einsparungen generieren. Damit wird in Zukunft weniger die Förderung von energieeffizienten Neubauten als vielmehr die Förderung energetischer Sanierungsmaßnahmen wie z. B. ganzheitliche Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagentechnik von Bestandsgebäuden im Fokus stehen. Ziel der Bundesregierung ist auch weiterhin eine nachhaltige und langfristig verlässliche Förderkulisse im Gebäudebereich.

Bisher entfielen in 2021 rund 50 Prozent der zugesagten Fördermittel auf Neubauten, auf die Einstiegs-Förderstufe im Neubau Effizienzhaus/-gebäude 55 alleine sind es etwa ein Drittel. Selbst ambitionierte Neubauten haben jedoch aufgrund der bestehenden ordnungsrechtlichen Mindestanforderungen eine geringere Treibhausgas-Einsparung als energetische Sanierungen. Die Fördereffizienz (jährliche CO2-Einsparung je Fördereuro) ist bei der energetischen Sanierung deutlich höher als im Neubau, weshalb der Fokus auf die Förderung von Sanierungen und hocheffiziente Neubauten verstärkt werden soll.

Zudem hat sich das Effizienzhaus/-gebäude 55 am Markt als Neubaustandard weitgehend durchgesetzt. Aufgrund steigender Kosten für fossile Brennstoffe und den technologischen Weiterentwicklungen ändert sich die Wirtschaftlichkeit von Neubauten in Bezug auf den angestrebten energetischen Standard. Das Effizienzhaus/Effizienzgebäude 55 stellt deshalb mittlerweile in vielen Fällen die wirtschaftlichste Art des Neubaus dar und wird auf dem Markt oft als „unterster“ Standard angeboten.

Daher werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ab dem 01.02.2022 in den Programmen 261/263/264 sowie 461/463/464 die Förderstandards:

  • Effizienzhaus/-gebäude 55,
  • Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien,
  • Effizienzhaus/-gebäude 55 Nachhaltigkeit im Neubau

nicht mehr angeboten und die Förderung auf Bestandssanierungen und besonders energieeffiziente Neubaustandards fokussiert.

Für die Neubau-Förderstandards Effizienzhaus/-gebäude 55, Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien, Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeit können Sie noch bis einschließlich 31.01.2022 Anträge stellen.

Die neuen Merkblätter sowie die Infoblätter zur Antragstellung werden wir mit Stand 02/2022 nach der Ressortabstimmung des Bundes über die Richtlinien der BEG voraussichtlich Anfang Januar 2022 im KfW-Partnerportal zur Verfügung stellen.

Hinweis zur „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) bzw. zur „Gewerblichen Bestätigung zum Antrag“ (gBzA):

Eine gültige BzA bzw. gBzA, die für die Förderstandards Effizienzhaus/-gebäude 55, Effizienzhaus/-gebäude 55 Erneuerbare Energien, Effizienzhaus 55 Nachhaltigkeit erstellt wird, kann nur noch bis einschließlich 31.01.2022 zur Antragstellung gebracht werden.

Das gilt unabhängig von der auf der BzA bzw. gBzA ausgewiesenen Gültigkeit. Eine BzA bzw. gBzA gilt ausschließlich innerhalb der jeweiligen Gültigkeit der Förderbedingungen.

­
­ ­ ­

#beg #förderung #effizienzhaus #bundesförderung #effizienzhaus55 #neubau #sanierung #kochbautechnik #energieberatung #riedlingen #biberach #ulm #kfw #bafa #badbuchau #badsaulgau #badschussenried #sigmaringen #energetischebaubegleitung #bauherr #baustelle #änderungförderung #tilgungszuschuss #kredit #zuschuss

 

 

 

Energetische Sanierung Einzelmaßnahmen EFH in Friedingen

07.10.2020: Zwischenzeitlich wurde die gesamte Hausfasssade mit einer Mineralwolle gedämmt und alle Anschlüsse an Bauteile mit einem Kompriband angeschlossen. Durch das Dübeln der gesamten Fläche wird sichergestellt, dass das WDVS sicher dauerhaft hält. Im Anschluss wurde der Gewebe- und Armierungsputz aufgebracht und kann nun abtrocknen. Der Zimmermann ist derweilen mit dem Dämmen der obersten Geschossdecke dran. Auf Nachfragen bei der Bauherrin, konnte bereits jetzt schon ein Temperaturunterschied in den Wohnräumen bestätigt werden.

07.10.2020: Zwischenzeitlich wurde die gesamte Hausfasssade mit einer Mineralwolle gedämmt und alle Anschlüsse an Bauteile mit einem Kompriband angeschlossen. Durch das Dübeln der gesamten Fläche wird sichergestellt, dass das WDVS sicher dauerhaft hält. Im Anschluss wurde der Gewebe- und Armierungsputz aufgebracht und kann nun abtrocknen. Der Zimmermann ist derweilen mit dem Dämmen der obersten Geschossdecke dran. Auf Nachfragen bei der Bauherrin, konnte bereits jetzt schon ein Temperaturunterschied in den Wohnräumen bestätigt werden.

28.09.2020: Nachdem nun die restlichen Fenster durch die Firma Lemke aus Riedlingen getauscht wurden, konnte die Firma Kleinheinz das Gerüst umbauen, so dass die eigentlichen Arbeiten am Wärmedämmverbundsystem begonnen werden konnten. Auf Grund der energetischen Berechnung der Außenwand durch Koch-Bautechnik wurde eine Mineralwolle in 18 cm Stärke ausgewählt. Das Anbringen erfolgt auf Klebe- und Armierungsputz auf den zuvor behandelten Untergrund. Besonders am Dach müssen sehr viele Schneide- und Anpassarbeiten ausgeführt werden. Die Fensterlaibungen werden auch mit dem selben Dämmmaterial, aber in geringerer dicke gedämmt.

23.09.2020: Kurzfristig hat sich der Bauherr dazu entschlossen, die Abbrucharbeiten der Fensterlaibungen und der Fensterbänke vom Fachunternehmer Kleinheinz ausführen zu lassen. Mit drei Mann wurden die Fenster abgeklebt und dann die Abbrucharbeiten gestartet. Nachdem alles abgeschlossen war, wurde die Fassade mit einem hochdruckreiniger gesäubert. Nach der kurzen Trocknungszeit konnte festgestellt werden, dass der Oberputz noch sehr leicht nachkreidet, so dass es als notwendig erschien, die Fassade mit einer Grundierung zu behandeln. Hand in Hand mit dem Dachdecken konnte so zugleich auch noch die ersten Sockeldämmplatten als Perimeterdämmung angebracht werden. Der Bauherr sorgte dafür, dass der Bauschutt in die Container gelangt und so die Baustelle sauber gehalten werden kann.

21.09.2020: Der Dachüberstand entlang dem Ortgang wurde nun mit einer Dreischichtplatte verkleidet. Um die Last des Dachüberstandes in das Hauptdach einleiten zu können – so dass es nicht abreißt, wurden Stahl-U-Winkel eingelegt, am Hauptdach in die Sparren verschraubt. Der Dachüberstand wurde dann so gleichzeitig an das Dach Rückverankert. Der Höhenunteschied vom Hauptdach zum Scheunendach wurde mit einem Kupferblech bereinigt. Das Stirnbrett des Ortgangs wurde ebenfall mit Kupferblech verkleidet, so dass die Wetterseite geschützt ist. Die Dachrinne in Kupfer ist angebracht und mit Dachrinnenhaken fixiert.

16.09.2020: Die Verlängerung der Dachüberstände an der Traufe wurden an beiden Seiten fertiggestellt, so dass nun die Erneuerung der Dachflächen als nächster Schritt bevorstand. Zuerst wurden alle alten Dachplatten und Dachlatten entfernt und entsorgt. Anschließend wurde auf die bestehenden Dachsparren eine Holzweichfaserplatte vollflächig befestigt und an den Übergängen zusätzlich mit einem Dachbahn vor eindringender Feuchte geschützt. Die so genannte Aufdachdämmung soll das sommerliche „Überhitzen“ des unbewohnten Dachgeschosses minimieren.

14.09.2020: Nachdem die Zimmerei Waidmann die beiden Traufseiten mit neuen Sparren als Aufschieblinge verlängert hat und zuvor das alte Holzgesims und die bestehenden zu kurzen Sparren abgesägt hatte, konnte die Dachverlängerung in enger Zusammenarbeit mit dem Bauherr realisiert werden. Eine Dreischichtplatte wurde auf die neuen Sparren der Dachverlängerung befestigt, so dass der Bauherr nun nach den Wärmedämmverbundarbeiten die Sparren und Untersicht komplett streichen kann. Im nächsten Schritt wurden nun die Dachplatten und alle Blechverkleidungen auf einer Seite entfernt und entsorgt.

10.09.2020: Das Gebäude wurde planmäßig Anfang der Woche von der Firma Kleinheinz angerüstet. Am heutigen Tage begann die Fa. Waidmann mit der ersten Seite. Rückbau der Dachrinne und des Dachbereiches entlang der Traufe, um den Dachvorsprung zu verlängern. Dabei wurde sehr viel altes „Zeug“ in form von Heu, Stroh und Frucht gefunden, ausgebaut und entsorgt. Die bestehenden Dachplatten werden alle getrennt vom anderren Bauschutt in Container zur Entsorgung verbracht. Gemeinsam mit dem Zimmermann wurde das Luftdichtigkeitskonzept vor Ort besprochen, wie nun die Theorie in die Praxis im Bestand umgesetzt werden kann. Da die oberste Geschossdecke auch noch geöffnet wird und auch gedämmt wird, so wurde festgelegt, die Luftichtikeitsebene in SUB- und TOP Verlegung um die Deckenbalken herum herzustellen. Der außen liegende Deckenbereich zum Übergang ins Schrägdach wird mit einer ökologischen Dämmung diffusionsoffen gedämmt.

04.09.2020: Die bestehende Treppenanlage wurde auf Grund starker Beschädigungen und Schieflage entfernt. So konnte die neue Treppe thermisch getrennt vom Wohnhaus neu hergestellt werden. Der Chef der Fa. Universalbau Paul Neubrand legt bei schwierigen Aufgaben selbst mit Hand an und half beim einschalen der neuen Treppenanlage.Zuvor wurde der Asphalt geschnitten und dann die Fundamente frostfrei betoniert.

02.06.2020: Nachdem ich im Juni 2020 den Auftrag für die energetische Baubegleitung nach KfW-Merkblatt erhalten habe, wurde bei der ersten Begehung der Bauherr hinsichtlich den aktuellen Fördermöglichkeiten, abgestimmt auf seinen Sanierungswunsch, umfassend informiert.

Mit diesen Informationen erstellte ich im Büro einen Sanierungsvorschlag mit allen förderfähigen Bauteilen und Leistungen. Bereits vier Wochen später kam es vor Ort zum ersten Baustellentermin mit den in Frage kommenden Handwerkern aus der Region. Tage darauf wurden die ersten Angebote überprüft und anschließend dem Bauherrn ein Vergabevorschlag unterbreitet. Auf Grund der aktuellen Arbeitslage sagten die Handwerksfirmen einen schnellen Baubeginn zu.

Für diese Maßnahme entschied sich der Bauherr für das Zuschussprogramm Nummer 430 der KfW als Einzelmaßnahmensanierung mit 20% Zuschuss für die förderfähige Sanierungssumme. Zugleich wurde auch der Zuschuss für die energetische Baubegleitung in Höhe von 50% der förderfähigen Kosten gestellt. Als Besonderheit unterstützte ich den Bauherrn bei der Antragstellung im Zuschussportal der KfW.

Nachdem die wichtigsten Aufträge an die Firmen vergeben waren, konnte ein Bauzeitenplan von mir aufgestellt werden, so dass alle Firmen die Arbeiten zeitlich einplanen konnten.

Der Bauherr übernahm diverse Abbrucharbeiten in Eigenleistungen, so dass für diese Arbeiten kein Stundenrapport anfiel.Durch die Firma Universalbau aus Uttenweiler werden alle Hochbau- und größeren Abbrucharbeiten durchgeführt; auch die Erstellung einer neuen Eingangstreppe. Die Fa. Kleinheinz aus Bad Buchau übernimmt die Herstellung des Wärmedämmverbundsystems aus Mineralwolle und die Gerüstarbeiten. Firma Lemke aus Grüningen wird die bestehenden Rollladenkästen so umbauen, dass das neue WDVS darüber angebracht werden kann und wird die restlichen alten Fenster gegen neue Austauschen. Die Firma Waidmann aus Bechingen übernimmt den Umbau der Dachvorsprünge, erneuert das Dach, dämmt die oberste Geschossdecke, und dämmt mit die mit Zellulosefasern ausgeflockten Vorwandschale im Stallbereich.

Auf Grund der kurzen Vorlaufzeit bis zur Durchführung konnte ich als Energieberater vertrauensvoll aus dem Handwerkernetzwerk der AltBAUPartner Oberschwaben e.V. die Firmen Universalbau, Waidmann und Kleinheinz für dieses Bauvorhaben gewinnen.