26.01.2018 Marktstammdatenregister geht zum 31.01.19 online. Ab nächste müssen alle neuen Stromerzeugungsanlagen und auch bestehende Anlagen sich im Marktstammdatenregister eintragen.

Mit dem Marktstammdatenregister (MaStR) wird ein umfassendes behördliches Register des Strom- und Gasmarktes aufgebaut, das von Behörden und Marktakteuren des Energiebereichs genutzt werden kann.

 

ACHTUNG

Das Marktstammdatenregister befindet sich noch im Aufbau. Zurzeit können nur Strom- und Gasnetzbetreiber, denen bereits eine Genehmigung nach § 4 EnWG für den Netzbetrieb vorliegt, ihr Unternehmen im MaStR-Webportal registrieren.

Für alle anderen Marktakteure und für sämtliche Anlagen und Einheiten ist die Nutzung des MaStR-Webportals ab dem 31. Januar 2019 möglich.

Ab diesem Zeitpunkt können Registrierungen von neuen Stromerzeugungsanlagen ausschließlich über das neue Webportal erfolgen. Für die Registrierungen im MaStR gelten dann die in der novellierten Verordnung niedergelegten Vorgaben und Fristen. Die derzeitigen Meldewege werden an diesem Zeitpunkt abgeschaltet.

Mehr „Informationen“, „Häufig gestellte Fragen“ und die „Rechtsgrundlage“ finden Sie unter diesem Link. https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/ElektrizitaetundGas/Unternehmen_Institutionen/MaStR/MaStR_node.html