KfW-Konditionenänderung: Zinsänderung der KfW
- Norbert Koch
- 8. Jan.
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 7. Apr.
Neue Konditionen für Produktgruppe Wohnwirtschaft KfW Zinsänderung
🚨 Achtung, Zinsänderung bei der KfW-Bank! 🚨
Ab dem 07. April 2025 gelten neue Zinskonditionen für die wohnwirtschaftlichen Förderprogramme der KfW.
Update 7.4.25


Update 1.4.2025


Update 18.03.2025


Seit dem 8.1.2025 gelten für die Produktgruppe Wohnwirtschaft der KfW neue Zinskonditionen. Die KfW hat die Zinsen für Förderkredite (kfw zinsänderung) unter Anderem in der Wohnwirtschaft erhöht - das gilt unter anderem für die BEG-Förderung, den Ergänzungskredit und für das Programm Altersgerecht Umbauen.

Die aktuelle Zinserhöhung der KfW-Bank betrifft folgende Förderprogramme aus der Produktgruppe Wohnwirtschaft:
Bundesförderung für effiziente Gebäude
BEG Wohngebäude - Kredit Effizienzhaus (261)
BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit Plus – Wohngebäude (358)
BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude (359)
BEG Nichtwohngebäude – Kredit (263)
BEG Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Nichtwohngebäude (523)
Klimafreundlicher Neubau
KFN Wohngebäude – private Selbstnutzung (297)
KFN Wohngebäude (298)
KFN Nichtwohngebäude – Unternehmen (299)
Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment
KNN Wohngebäude (296)
KNN Nichtwohngebäude (596)
Wohnen
KfW-Wohneigentumsprogramm (124)
Förderung genossenschaftlichen Wohnens (134)
Wohneigentum für Familien (300)
Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb (308)
Altersgerecht Umbauen (159)
Die aktuellen Konditionen für die KfW-Programme aus dem Bereich Bauen, Wohnen und Sanieren finden Sie in der Konditionenübersicht.
Heutiger Tipp:
Jung kauft Alt - Wohneigentum für Familien - Förderung für den Hauskauf im Bestand (308)
Im Programm Jung kauft Alt - Wohneigentum für Familien Bestandserwerb (308) erhalten Familien mit Kindern günstige Förderkredite, die bestehende Wohnimmobilien kaufen und sanieren. Für das bestehende Wohngebäude bzw. die bestehende Eigentumswohnung muss zum Zeitpunkt der Antragstellung ein gültiger Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis der Energieeffizienzklasse F, G oder H vorliegen. Die geförderte Immobilie muss innerhalb von 4,5 Jahren nach Zusage mindestens auf den Standard „Effizienzhaus 70 Erneuerbare-Energien“ oder „Effizienzhaus Denkmal Erneuerbare-Energien“ gemäß der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ energieeffizient saniert werden. Das zu versteuernde jährliche Haushaltseinkommen darf die Grenze von max. 90.000 Euro bei einem Kind, zuzüglich 10.000 Euro je weiterem Kind, nicht überschreiten. Je nach Anzahl der Kinder sind zinsgünstige Kredite in der Höhe von 100.000 bis 150.000 Euro möglich. Alle Programmbedingungen finden Sie hier.
Momentan geht der Weg nur nach oben.
Immer auf dem aktuellen Stand; allerdings ohne Gewähr.
Der Beitrag nun ohne Logo der KfW.