Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet die zentrale Grundlage für energetische Standards im deutschen Bau- und Sanierungswesen. Es trat am 1. November 2020 in Kraft und vereint die bisher geltenden Regelungen aus dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG), der Energieeinsparverordnung (EnEV) und dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG). Ziel ist es, den Energieverbrauch von Gebäuden zu reduzieren und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern, um den Klimaschutz zu unterstützen.
Als zertifizierter Energieberater unterstützt Norbert Koch von Koch-Bautechnik Bauherren und Eigentümer in Riedlingen und Umgebung bei der Einhaltung dieser komplexen Vorgaben. Mit Dienstleistungen wie der Energieberatung, der Erstellung von Wärmeschutznachweisen, Energieausweisen und Fachunternehmererklärungen bietet Koch-Bautechnik umfassende Unterstützung für Wohn- und Nichtwohngebäude.

Wesentliche Inhalte des GEG
Energieeffizienz im Neubau
Das GEG schreibt vor, dass Neubauten den Niedrigstenergiegebäudestandard einhalten müssen. Dies bedeutet, dass der Energiebedarf eines Gebäudes möglichst gering und der verbleibende Energiebedarf weitgehend durch erneuerbare Energien gedeckt werden soll. Für Neubauten gelten unter anderem folgende Anforderungen:
Primärenergiebedarf: Der Gesamtenergiebedarf eines Gebäudes muss bestimmte Höchstwerte unterschreiten. Dabei werden Verluste bei der Energieumwandlung und -verteilung berücksichtigt.
Wärmeschutz: Der bauliche Wärmeschutz muss sicherstellen, dass der Energieverbrauch für Heizung und Kühlung minimal ist.
Erneuerbare Energien: Ein bestimmter Anteil des Energiebedarfs muss durch erneuerbare Energien gedeckt werden, beispielsweise durch Solarthermie, Photovoltaik oder Biomasse.
Modernisierung und Nachrüstung im Bestand
Das GEG sieht umfangreiche Regelungen für Bestandsgebäude vor, um den Energieverbrauch zu senken. Hierzu gehören:
Austauschpflichten: Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, dürfen nicht mehr betrieben werden, es sei denn, sie fallen unter bestimmte Ausnahmen.
Dämmung: Eigentümer müssen zugängliche, nicht gedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre dämmen.
Fenster und Außenwände: Werden Fenster oder Außenwände erneuert, müssen diese den geltenden Wärmeschutzstandards entsprechen.
Energieausweise
Ein zentrales Instrument des GEG ist der Energieausweis. Dieser bietet eine Übersicht über die energetische Qualität eines Gebäudes und gibt Empfehlungen zur Verbesserung. Es gibt zwei Arten:
Bedarfsorientierter Energieausweis: Dieser basiert auf einer technischen Analyse und bewertet das Gebäude unabhängig vom Nutzerverhalten.
Verbrauchsorientierter Energieausweis: Dieser stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der Bewohner.
Energieausweise sind bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung zwingend vorzulegen.

Erfüllungserklärung und Fachunternehmererklärung
Für bestimmte bauliche Maßnahmen schreibt das GEG die Ausstellung von Fachunternehmererklärungen vor. Diese bestätigen, dass die Arbeiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausgeführt wurden. Zusätzlich müssen Bauherren bei Neubauten eine Erfüllungserklärung einreichen, um nachzuweisen, dass alle GEG-Vorgaben eingehalten wurden.
Koch-Bautechnik: Ihr Partner für Energieberatung und Nachweise
Als erfahrener Energieberater bietet Norbert Koch von Koch-Bautechnik umfassende Dienstleistungen für Bauherren und Eigentümer in Riedlingen und der Umgebung. Sein Fokus liegt darauf, gesetzliche Vorgaben nicht nur einzuhalten, sondern Gebäude energetisch zu optimieren und wirtschaftliche Lösungen zu finden. Zu den Leistungen von Koch-Bautechnik gehören:
1. Energieberatung
Eine fundierte Energieberatung ist der erste Schritt zu einem energieeffizienten Gebäude. Norbert Koch analysiert den energetischen Zustand von Wohn- und Nichtwohngebäuden und entwickelt individuelle Sanierungsstrategien. Ziel ist es, den Energieverbrauch zu senken und die Nutzung erneuerbarer Energien zu steigern.
2. Wärmeschutznachweise
Für Neubauten und Sanierungen ist der Wärmeschutznachweis ein unverzichtbarer Bestandteil der Bauplanung. Er stellt sicher, dass die gesetzlichen Anforderungen an den baulichen Wärmeschutz eingehalten werden.
3. Erstellung von Energieausweisen
Egal, ob bedarfs- oder verbrauchsorientierter Energieausweis – Koch-Bautechnik sorgt dafür, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Der Energieausweis wird professionell und transparent erstellt.
4. Fachunternehmererklärungen
Nach Abschluss energetischer Sanierungsarbeiten prüft Koch-Bautechnik Fachunternehmererklärungen, ob diese die ordnungsgemäße Ausführung dokumentieren. Diese sind essenziell, um potenzielle Prüfungen durch Behörden zu bestehen.
Warum Koch-Bautechnik?
Kompetenz und Erfahrung: Mit umfangreichem Fachwissen ist Norbert Koch ein zuverlässiger Partner für energieeffiziente Bau- und Sanierungsprojekte.
Maßgeschneiderte Lösungen: Jedes Gebäude ist einzigartig. Koch-Bautechnik entwickelt individuelle Lösungen, die sowohl gesetzliche Anforderungen als auch wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen.
Regionaler Bezug: Als lokales Unternehmen kennt Koch-Bautechnik die besonderen Anforderungen in Riedlingen und der Umgebung.
Fazit
Das Gebäudeenergiegesetz stellt hohe Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Mit der professionellen Unterstützung von Norbert Koch und Koch-Bautechnik stellen Sie sicher, dass Ihr Bau- oder Sanierungsvorhaben den gesetzlichen Vorgaben entspricht und gleichzeitig energetisch und wirtschaftlich optimiert wird. Nutzen Sie die Expertise von Koch-Bautechnik, um einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und Ihre Energiekosten langfristig zu senken.
Das ist doch das Heizungsgesetz?
Da steigt man doch ohne Energieberater garnich durch
Das GEG hat aktuell 103 § und 11 Anlagen. Eine sehr übersichtliche Erklärung bietet das Buch "GEG 2024 im Bild" vom RM Rudolf Müller Verlag. Darin ist der gesamte Gesetzestext abgedruckt mit seitlichen Erklärungen und Auslegungen von Fachleuten. Eine sehr gute Hilfe im Tagesgeschäft.