Der Energieausweis ist ein zentrales Dokument im Bereich des Bauens und Sanierens. Er dient nicht nur der Transparenz für Hausbesitzer, Bauherren und Mieter, sondern ist in vielen Fällen gesetzlich vorgeschrieben. Ob Sie ein Wohngebäude oder ein Nichtwohngebäude besitzen, verkaufen, vermieten oder sanieren möchten – der Energieausweis liefert die entscheidenden Informationen über den Energiebedarf oder den Energieverbrauch eines Gebäudes. Dieser Beitrag zeigt detailliert auf, welche Arten von Energieausweisen es gibt, welche Anforderungen gelten und wie Energieberater wie Norbert Koch von Koch-Bautechnik in Riedlingen Sie dabei unterstützen können.
Arten von Energieausweisen: Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis
Es gibt zwei Haupttypen von Energieausweisen: den Bedarfsenergieausweis und den Verbrauchsenergieausweis. Beide Typen bieten wichtige Einblicke in die Energieeffizienz eines Gebäudes, unterscheiden sich jedoch grundlegend in ihrer Datenerhebung und Aussagekraft.
Bedarfsenergieausweis
Der Bedarfsenergieausweis basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes. Dabei werden folgende Faktoren berücksichtigt:
Bauphysikalische Eigenschaften: Qualität der Gebäudedämmung, Fenster, Dach und Wände.
Technische Anlagen: Heizungsanlage, Warmwasserbereitung und Lüftung.
Normierte Klimadaten: Standardisierte Werte unabhängig von der realen Nutzung.
Der Bedarfsenergieausweis ist besonders für Neubauten und Gebäude mit umfassenden Sanierungsmaßnahmen sinnvoll, da er eine objektive Grundlage für energetische Verbesserungen bietet.
Verbrauchsenergieausweis
Im Gegensatz dazu stützt sich der Verbrauchsenergieausweis auf die tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Dabei wird der gemeldete Energieverbrauch durch die Nutzungsintensität der Bewohner oder Nutzer stark beeinflusst. Faktoren wie individuelles Heizverhalten oder Wärmerückgewinnung fließen direkt in die Berechnung ein.
Der Verbrauchsausweis ist weniger aufwendig und kostengünstiger, allerdings auch weniger aussagekräftig als der Bedarfsausweis.

Energieausweis für Wohngebäude
Pflichten und Anforderungen
Für Wohngebäude ist der Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung Pflicht. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) regelt, welche Informationen im Energieausweis enthalten sein müssen. Dazu gehören:
Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch,
Primärenergiebedarf,
Energieeffizienzklasse von A+ (sehr effizient) bis H (sehr ineffizient).
Wärmeschutznachweis und weitere Berechnungen
Ein wichtiger Bestandteil des Bedarfsenergieausweises ist der Wärmeschutznachweis. Dieser stellt sicher, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestanforderungen an den baulichen Wärmeschutz erfüllt werden. Besonders bei Neubauten und energetischen Sanierungen spielt dieser Nachweis eine entscheidende Rolle.
Welche Ausweisart ist Pflicht?
Für Gebäude, die vor 1977 errichtet wurden und weniger als 5 Wohneinheiten haben, ist der Bedarfsenergieausweis Pflicht.
Für Gebäude mit mehr als 5 Wohneinheiten oder nach 1977 errichtete Gebäude ist wahlweise auch ein Verbrauchsenergieausweis zulässig.

Energieausweis für Nichtwohngebäude
Besonderheiten bei Nichtwohngebäuden
Für Nichtwohngebäude, wie Bürogebäude, Hotels, Schulen oder Industriehallen, gelten spezifische Anforderungen:
Energieausweise müssen den Energieverbrauch für Heizung, Kühlung, Beleuchtung und Lüftung getrennt ausweisen.
Bei starkem Publikumsverkehr besteht eine Aushangpflicht.
Berechnungsgrundlagen
Die Berechnung erfolgt auf Basis der DIN V 18599, einer Norm, die die energetische Bewertung komplexer Nichtwohngebäude erlaubt. Alternativ kann bei vereinfachten Bedingungen auch das vereinfachte Verfahren angewendet werden.
Energieberatung: Ihre Unterstützung bei Energieausweisen
Als zertifizierter Energieberater mit langjähriger Erfahrung bietet Norbert Koch von Koch-Bautechnik in Riedlingen eine umfassende Beratung und Unterstützung an:
Dienstleistungen im Überblick
Erstellung von Bedarfs- und Verbrauchsenergieausweisen für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Durchführung von Wärmeschutznachweisen.
Beratung zur Optimierung der Energieeffizienz.
Prüfung von Fördermöglichkeiten für Sanierungen und Neubauten.
Entwicklung individueller Energiesparkonzepte.
Warum eine professionelle Energieberatung?
Eine qualifizierte Energieberatung geht weit über die reine Ausstellung eines Energieausweises hinaus. Sie hilft:
Energetische Schwachstellen des Gebäudes zu identifizieren,
Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz umzusetzen,
Kosten durch gezielte Fördermittel zu senken.
Fördermöglichkeiten: Investitionen optimieren
Die energetische Sanierung oder der Neubau von Gebäuden kann mit erheblichen Kosten verbunden sein. Verschiedene Förderprogramme des Bundes, der KfW-Bank und regionaler Institutionen helfen, diese Belastung zu minimieren.
Mögliche Förderungen
Zuschüsse oder günstige Kredite für energieeffiziente Neubauten.
Förderung von Maßnahmen wie Dämmung, Fenstertausch oder Heizungsmodernisierung.
Individuelle Sanierungsfahrpläne als Grundlage für langfristige Modernisierungen.
Ein zertifizierter Energieberater wie Norbert Koch hilft Ihnen dabei, geeignete Fördermöglichkeiten zu finden und Anträge korrekt zu stellen.

Zusammenfassung
Der Energieausweis ist nicht nur ein gesetzliches Muss, sondern auch ein wertvolles Werkzeug für mehr Energieeffizienz. Ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis: Beide Typen bieten spezifische Vorteile, je nach Art und Zustand des Gebäudes.
Mit der Unterstützung von Norbert Koch und seinem Team bei Koch-Bautechnik in Riedlingen können Sie sicherstellen, dass Ihr Gebäude den aktuellen Standards entspricht und mögliche Förderungen optimal genutzt werden. Von der Erstellung des Energieausweises über die Energieberatung bis hin zur Planung und Umsetzung energetischer Maßnahmen – wir stehen Ihnen kompetent zur Seite.
Quelle: gebäudeforum.de
Dann haben wir einen falschen machen lassen. Der Schornsteinfeger hat uns einen erstellt. Danke für den Beitrag
Ich habe das Schema im Beitrag schon genutzt. Danke
Sehr guter Beitrag. Dieser wird unseren Bauherren sicher helfen.