DEN fordert einheitliches Berufsbild für Energieberater

Kunden müssen auf Qualität und wirtschaftliche Unabhängigkeit vertrauen können

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk DEN e.V. erneuert seine Forderung nach einem einheitlichen Berufsbild für Energieberater und legt erstmals ein umfassendes Konzept vor, wie dieses gestaltet werden könnte. „Die bundesweite Einführung eines einheitlichen Berufsbildes für Energieberater ist seit langem eine der zentralen Forderungen, für die sich das DEN stark macht“, sagt Dipl.-Ing. Hinderk Hillebrands, Vorsitzender des Netzwerks. „Wir fordern, die Berufsbezeichnung ‚Energieberater‘ bundesweit gesetzlich zu schützen, um später auf eine europäische Regelung hinwirken zu können. Immer mehr energiepolitische Themen werden auf europäischer Ebene verhandelt und entschieden. Deshalb wäre es nur folgerichtig, auch die professionelle Begleitung und Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeffizienz und -einsparung gemeinsam zu organisieren und zu gestalten“, unterstreicht Hillebrands‘ Kollege und DEN-Landessprecher von NRW, Dipl.-Ing. Jürgen Lange.

Dazu strebe das DEN zunächst in Deutschland ein Energieberatungsgesetz an, so der Ingenieur. Das Steuerberatungsgesetz biete ein Beispiel, wie eine solche Regelung grundsätzlich aussehen könnte. Inhalte wie Grundsätze der Berufsethik in Form eines Leitbildes, eine Aufstellung von Voraussetzungen für die Berufszulassung und die Berufsausübung sowie die Festlegung bestimmter Rechte und Berufspflichten von Energieberatern sollten sich dort wiederfinden. Ein System mit Berücksichtigung verschiedener Qualitätsstufen könnte so eingeführt werden, erläutert Hillebrands.

Hierbei sollten Erfahrungen aus vorhandenen und bewährten Qualitätsanforderungen berücksichtigt werden, wie etwa die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes – so die Vorstellungen des Netzwerks. Praxiserfahrungen sollte ein hoher Stellenwert zukommen. Auch Transparenz für „Quereinsteiger“ aus anderen Disziplinen über die Zulassungsprüfungen müsse gegeben sein. Die Berufsbezeichnung sollte generell für den Auftraggeber von hoher Aussagekraft sein: „Kunden müssen auf Qualität und wirtschaftliche Unabhängigkeit vertrauen können“. Schließlich müsse es eine einheitliche Honorarordnung für Energieberater geben.

Das DEN schlägt diese Bedarfspyramide für den beispielhaften Berufsweg eines Energieberaters vor:

Bedarfspyramide DEN

Bedarfspyramide für den beispielhaften Berufsweg eines Energieberaters; ©DEN Pamela Faber

 

 

 

Die Definition des DEN verstehe einen Energieberater allgemein als einen Energieeffizienzexperten, der aufgrund der fachübergreifenden Kenntnisse durch seine Aus- und Weiterbildung integrale und optimierte Energiekonzepte entwickeln könne, so Jürgen Lange. Hierzu würden rechnerische Elemente angewandt, wie beispielsweise energetische Bilanzierungen und Lebenszykluskostenberechnungen. Im Sinne des Auftraggebers und zum Wohl der Umwelt berate ein Energieberater wirtschaftlich unabhängig und vertrete die Belange der Energieeffizienz als Person und im Team mit weiteren Projektbeteiligten.

Energieberatungen müssten immer nach den verschiedenen Anwendungsgebieten unterschieden werden, erläutert Lange. Hierzu zählten Energieberatungen für Wohngebäude, für Nichtwohngebäude, in der Fertigungstechnik, in der Verfahrenstechnik und im Verkehr.

Obwohl sich unter der Berufsbezeichnung des Energieberaters insofern verschiedene Arten von Experten versammelten, sei ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit unabdingbar, unterstreicht der DEN-Vorsitzende. Ein Instrument der Qualitätssicherung in der Energieberatung in Deutschland sei die freiwillige Zertifizierung durch das DEN, versehen mit einem zwei Jahre gültigen Qualitätssiegel. Hier würden umfangreiche Forderungen an die Berater im Hinblick auf fachliche Qualifizierung, wirtschaftliche Unabhängigkeit, geeignete Softwareprogramme und an ihre Haftpflichtversicherung gestellt.

Weitere Instrumente seien beispielsweise die Listung in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes oder Qualifizierungsnachweise, wie sie Ingenieur- und Architektenkammern oder die Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege (WTA) einfordern. Eine Weiterbildung zum Energieberater finde man auch bei Handwerkskammern, an ausgewählten Universitäten oder bei der DEN-Akademie, so Hillebrands.

Die umfangreichen Kompetenzen fänden derzeit unter anderem Anwendung in verschiedenen aktuellen Angeboten, sagt Hillebrands. Es bestehe eine Vielzahl an Beratungsangeboten mit unterschiedlichen Schwerpunkten; hier stellten zum Beispiel die Stromsparberatung oder der Basischeck niedrigschwellige Angebote dar. Die BAFA-Vor-Ort-Beratung oder die Energieberatung im Mittelstand hingegen seien qualifizierte und umfangreiche Leistungen. Weitere Beispiele seien Checks für Heizungen oder Solaranlagen, Ausstellung von Energieausweisen oder Wärmebrückenberechnungen.

Das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V. ist ein Zusammenschluss von über 700 Ingenieuren, Architekten und Technikern.  Alle Mitglieder verbindet das gemeinsame Arbeitsgebiet der Beratungs- und Planungsleistungen zur effizienten Energienutzung und Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand, der Wohnungswirtschaft, Gewerbe und Industrie sowie für Kommunen. Ihre Beratung erbringen sie neutral und unabhängig.

 

Deutsches Energieberater-Netzwerk (DEN) e.V.

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Quelle: Pressemitteilung  www.Deutsches-Energieberaternetzwerk.de