Riedlingen 06.05.2019: Die KfW-Bank ändert zum 17.05.2019 die Förderbedingungen im Zuschussprodukt Baukindergeld (Produktnummer 424).

Die Antragsfrist wird verlängert: So haben Sie nach Einzug in Ihre Wohnimmobilie demnächst 6 statt 3 Monate Zeit, Ihren Antrag auf Baukindergeld zu stellen.
Zudem gibt es Präzisierungen zur Antragsberechtigung und zu den Fördervoraussetzungen.

Die aktuellen und die neuen Förderbedingungen sowie weitere Informationen zum Baukindergeld finden Sie unter:

Baukindergeld