Geförderte Bereiche sind:

– betriebliche Investitionen zur Energieeinsparung bei Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik
– energieeffiziente Betriebsgebäude
– Materialeffizienz und Umwelttechnik

Änderungen zum 01.02.2018

Die Darlehen Ressourceneffizienzfinanzierung können mit einem Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz der L-Bank im Programmteil C aufgestockt werden. Kleine und mittlere Unternehmen können so insgesamt 10 Mio. Euro für Neubau und Sanierung von Betriebsgebäuden finanzieren.
Größere Unternehmen (Nicht-KMU) können Maßnahmen zur energetischen Sanierung von Betriebsgebäuden (Effizienzhaus und Einzelmaßnahmen) mit einem Kombi-Darlehen Ressourceneffizienz der L-Bank finanzieren (bis 25 Mio. Euro).
Für geeignete Maßnahmen in Programmteil A und C (Neubau und Sanierung) können die Darlehen und Tilgungszuschüsse als Energieeffizienzbeihilfen gemäß Artikel 38 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zugesagt werden. Dies erlaubt wesentlich höhere Beihilfeintensitäten von bis zu 50 %. Seit 26.10.2017 ist dies schon für Sanierungsvorhaben in Programmteil C möglich.
Die L-Bank, Bereich Unternehmensfinanzierung, bietet wieder Kombi-Bürgschaften 50 für Darlehensbeträge über 2,5 Mio. Euro an.
Einheitliche Vergütungspraxis bei den Sachverständigengutachten: Die L-Bank übernimmt in den Programmteilen A, B und C Einzelmaßnahmen die Kosten für die Erstellung der Bestätigung zum Antrag durch RKW, Steinbeis Beratungszentren, demea-Beratungsunternehmen und im Expertenatlas der Landesagentur Umwelttechnik (UTBW) gelistete und von der UTBW geschulte Sachverständige.

Des Weiteren gelten ab sofort folgende neue Konditionen

Ab 23.02.2018 bietet die L-Bank alle Darlehen in den Programmteilen A und B nur noch mit Zinsverbilligung und ohne Tilgungszuschuss an. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus an den Kapitalmärkten ist nun wieder in fast allen Laufzeitvarianten eine zusätzliche Verbilligung der Sollzinsen möglich.
Im Programmteil C Energieeffiziente Betriebsgebäude entfallen ab sofort die zusätzlichen Tilgungszuschüsse der L-Bank in Höhe von 1 % des Bruttodarlehensbetrags. Die Tilgungszuschüsse aus Bundesmitteln bleiben unverändert bestehen.

Folgendes wird im Programmteil c „Energieeffiziente Betriebsgebäude“ gefördert:
  • Betriebliche Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden
  • Sanierung von bestehenden Betriebsgebäuden zum KfW-Effizienzhaus 100 oder 70
  • Neubau von Betriebsgebäuden als KfW-Effizienzhaus 70 oder 55
  • Einzelne Maßnahmen zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle und/oder Gebäudetechnik bei bestehenden Gebäuden
Einzelmaßnahmen werden in folgenden Bereichen gefördert:
  • Haus- und Energietechnik (Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser)
  • Gebäudehülle (Dämmmung, Fenster, Türen, Vorhangfassaden)
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Gebäudeautomation
  • Anforderungen an die Energieeffizienz

Gefördert werden nur Maßnahmen, die bestimmte technische Mindestanforderungen erfüllen. Bei der Förderung von KfW-Effizienzhäusern sind die technischen Mindestanforderungen auf die Energiebilanz des gesamten Gebäudes bezogen. Bei den Einzelmaßnahmen gibt es maßnahmenspezifische Vorgaben wie zum Beispiel maximal zulässige U-Werte oder anlagenspezifische Kennzahlen.

Die technischen Mindestanforderungen sind in einer Anlage zum Merkblatt zusammengefasst. Die L-Bank übernimmt unverändert die Anforderungen und den Vordruck der KfW aus deren Programm KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren. Die Anlage Technische Mindestanforderungen Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude ist im Download-Bereich verfügbar.

Ein Sachverständiger muss sowohl bei Antragstellung als auch nach Abschluss der Maßnahme bestätigen, dass das Energiesparpotential erreicht werden kann bzw. tatsächlich erreicht wurde.

Mehr dazu siehe Bestätigungen zum Antrag .

Förderfähige Kosten:
  • Investitionskosten, Planung und Beratung
  • Investitionskosten, die unmittelbar mit der Energieeinsparung zusammenhängen
  • Bei Neubauten: Baukosten für das gesamte Gebäude (nur beheizte Flächen)
  • Planung und Umsetzungsbegleitung der Maßnahmen
  • Energiemanagementsysteme
Nicht förderfähig:

Grundstückskosten, Außenanlagen, Inneneinrichtungen, Anlagen mit einer Vergütung nach KWKG oder EEG

Investitionsort

Das Vorhaben muss in Baden-Württemberg durchgeführt werden. Der Sitz des Unternehmens spielt keine Rolle.