Schimmelschäden und Tauwasserbildung an Fenstern

Schimmelschäden und Tauwasserbildung an Fenstern

©Fraunhofer IRB Verlag

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Das Buch „Schimmelschäden und Tauwasserbildung an Fenstern“ vom Fraunhofer IRB Verlag ist ein wichtiger Ratgeber für alle, die im Bauwesen als Sachverständige oder Bauleiter tätig sind. Die Autoren des Buches sind renommierte Experten auf diesem Gebiet und verfügen über langjährige Erfahrung in der Bauplanung und Bauleitung.

Ein wichtiger Aspekt bei der Planung von Fensterkonstruktionen ist die Energieeffizienz. In diesem Zusammenhang spielt auch die Luftdichtheit der Gebäudehülle eine entscheidende Rolle. Moderne Fensterkonstruktionen sind in der Regel sehr dicht und reduzieren so den Energieverbrauch des Gebäudes. Doch eine zu hohe Luftdichtheit kann auch zu Feuchtigkeitsproblemen führen, die wiederum Schäden an der Bausubstanz und gesundheitliche Risiken für die Bewohner verursachen können.

Um diese Probleme zu vermeiden, ist eine sorgfältige Planung und Ausführung der Fensterkonstruktionen notwendig. Hierbei ist es von großer Bedeutung, dass auch Aspekte wie ausreichende Belüftung und eine geeignete Materialauswahl berücksichtigt werden. Hierbei kann eine professionelle Bauberatung durch einen erfahrenen Energieberater oder Bautechniker wie Norbert Koch von Koch-Bautechnik in Riedlingen hilfreich sein.

Norbert Koch ist ein erfahrener Schimmelgutachter und Energieberater und verfügt über umfangreiche Kenntnisse in der Planung und Ausführung energieeffizienter und schimmelresistenter Baukonstruktionen. Mit seiner langjährigen Erfahrung in der Bauleitung kann er auch bei der Umsetzung der geplanten Maßnahmen unterstützen und so eine hohe Qualität der Arbeit sicherstellen. Zugleich bietet die Koch-Bautechnik die Möglichkeit einer Hauskaufberatung an. Hierbei wird das Gebäude nicht nur aus Sicht der Energieeinsparung betrachtet, sondern auch hinsichtlich vorliegender Bauschäden begutachtet.

Insgesamt ist das Buch „Schimmelschäden und Tauwasserbildung an Fenstern“ eine wertvolle Informationsquelle für alle, die sich mit der Planung und Ausführung von Fensterkonstruktionen beschäftigen. Dabei können auch professionelle Bauberater und Energieberater wie Norbert Koch von Koch-Bautechnik in Riedlingen eine wichtige Rolle spielen, um eine optimale Bauqualität zu gewährleisten und Feuchtigkeitsprobleme zu vermeiden.

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Kein Recht auf Dämmung gegen drohenden Schimmel – Bundesgerichtshof: Pilzgefahr kein Grund für Mietminderung

Kein Recht auf Dämmung gegen drohenden Schimmel – Bundesgerichtshof: Pilzgefahr kein Grund für Mietminderung

Von Ursula Knapp, Karlsruhe

Mieter in Altbauwohnungen haben keinen Anspruch auf Wärmedämmung, um eine Schimmelgefahr auszuschließen. Die Miete kann auch nicht wegen der Gefahr der Schimmelbildung gemindert werden. Dieses Grundsatzurteil hat gestern der Bundesgerichtshof (BGH) verkündet.

Ein anders lautendes Urteil des Landgerichts Lübeck hob der für das Mietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des BGH auf. Die Lübecker Richter hatten zwei Mietern im sozialen Wohnungsbau Mietminderung zugesprochen. Nach dem Lübecker Urteil hätten Millionen von Mietern die Miete mindern beziehungsweise Dämmungen verlangen können. Denn alle zwischen 1947 und 1978 erbauten Häuser haben sogenannte Wärmebrücken an den Außenwänden, sofern sie nicht nachträglich gedämmt wurden. Denn bei ihrer Errichtung galten die heutigen Vorschriften noch nicht. So war es auch im Streitfall. Es handelt sich um zwei Sozialwohnungen in Glinde (Schleswig-Holstein). Die Häuser waren 1968 beziehungsweise 1971 gebaut worden. Schimmel, der durch die damals geltende Bauweise entstanden wäre, gab es noch nicht. Nur in einer der beiden Wohnungen gab es wegen eines Mauerschadens feuchte Stellen. Dass der Mauerschaden beseitigt werden muss, war unstreitig, aber darum ging es vor dem BGH nicht. Zentral war die Frage, ob die Gefahr von Schimmelpilzen allein aufgrund alter Bauweise einen Anspruch der Mieter auslöst. Laut Gutachten bestand vor allem in Herbst- und Wintermonaten ein konkretes Risiko, wenn nicht mehrmals täglich gelüftet und die Raumtemperatur bei 20 Grad beziehungsweise 16 Grad im Schlafzimmer gehalten wurde.

Das Landgericht Lübeck befand, dass damit ein Mangel der Wohnung vorliege. Vielfaches Lüften am Tag und die Pflicht zu höheren Raumtemperaturen seien Mietern nicht zumutbar. Auch wenn es sich um Altbau handele, dürfe ein Mieter einen „Mindeststandard zeitgemäßen Wohnens“ erwarten, der heutigen Maßstäben gerecht werde.

Diese Auffassung teilte der BGH nicht. Er blieb bei seiner Rechtsprechung, dass ein Mieter den Standard erwarten könne, der beim Bau des Hauses galt. Es werde Mietern auch nicht zugemutet, die Wohnung dreimal täglich zu lüften, um Schimmel zu vermeiden. Feuchtigkeit entstehe vor allem beim Duschen und bei Betrieb der Waschmaschine. Dann seien die Bewohner aber anwesend und könnten auch lüften. In ihrer Abwesenheit entstehe keine nennenswerte Feuchtigkeit und somit auch keine Notwendigkeit zum Lüften, wandten die BGH-Richter ein. Die Vorsitzende Richterin Karin Milger bezweifelte auch, dass man den Mietern einen Gefallen tue, wenn sie einen Anspruch auf Wärmedämmung beziehungsweise Mietminderung hätten: „Dann würden die Wohnungsgesellschaften Außendämmungen in Auftrag geben und die Kosten auf die Miete umlegen“, so Milger. Die Folge wäre ein „unglaublicher Anstieg der Mieten“ (AZ: VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18).

Quelle: Die Rheinpfalz Mittelhaardter Rundschau – Nr. 283 Donnerstag, den 6. Dezember 2018, S. 5

Fenstertausch aber bitte Schimmelfrei

Fenstertausch aber bitte Schimmelfrei

Bei bestehender und schlechter Bausubstanz kann es passieren, dass sich nach einem Fenstertausch Schimmel in der Laibung bildet.
„Neue Fenster eingebaut dann nach Monaten die ersten Schimmelspuren. Das kann doch nicht wahrsein! Das Fenster wurde falsch eingebaut!“
Damit dies nicht passiert, hat der Verband Fenster + Fassade das Merkblatt ES.06 mit Handlungsempfehlungen zur schimmelpilzfreien Teilmodernisierung mit Fenstern herausgegeben. Es ist die Zusammenfassung einer zweijährigen Studie, die vom Ingenieurbüro Prof. Dr. Hauser in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Flachglas und dem Bundesverband Rollladen+Sonnenschutz untersucht wurde.

Im Merkblatt werden mit Hilfe von Detailzeichnungen die gängigen Einbausituationen und die entsprechenden Hinweise zum Einbau der Fenster erläutert. Eine übersichtliche Tabelle gibt Aufschluss darüber, welche flankierenden baulichen Maßnahmen in den Anschlussbereichen in Abhängigkeit von Baualtersklasse, Mauerwerksdicke und Fensterlage erforderlich sind, um Schimmel zu vermeiden.

Weiter wird im Merkblatt darauf verwiesen, dass bei der Montage der Fenster, vor allem bei der Sicherstellung der Luftdichtheit, der Leitfaden zur Planung und Ausführung der Montage von Fenstern und Haustüren für Neubau und Renovierung zu beachten ist. Die Auslegung von eventuell notwendigen lüftungstechnischen Maßnahmen kann entweder über DIN 1946-6 Raumlufttechnik – Teil 6: Lüftung von Wohnungen oder über das VFF Merkblatt ES.05 Lüftung von Wohnungen erfolgen.

 

Das oben genannte Merkblatt im Pdf-Format können Sie hier herunterladen.

Quelle: MERKBLATT DES VERBANDES FENSTER + FASSADE

 

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Können Baumängel Schimmel begünstigen ?

Können Baumängel Schimmel begünstigen ?

Baumängel können Schimmelbildung begünstigen

Häufig sind es aber auch Baumängel, welche zunächst das Eindringen von Feuchtigkeit und in der Folge Schimmelbildung begünstigen. Neuralgische Punkte sind vor allem sämtliche Abschlüsse von Anbauten und Bauelementen mit der Fassade. Wenn hier nicht fachgerecht gearbeitet wird, tritt später zum Beispiel im Bereich der Balkontür oder des Fensters. Achten Sie daher besonders im Frühling auf Schimmel.

Begünstigt nachträgliches Dämmen Schimmelbildung?

Ein häufiger Irrglaube besagt, dass eine nachträgliche Wärmedämmung Schimmelbildung begünstigt. Nicht nur, aber besonders die Innendämmung hat diesen schlechten Ruf. Laut dem Umweltinstitut München ist das Gegenteil der Fall. „Häufige Ursache für Schimmel in Wohnräumen ist fehlende oder zu schwache Wärmedämmung in Verbindung mit dem Feuchtegehalt der Raumluft“, erklären die Experten.