Neues Förderprogramm der KfW für Ladestationen

Neues Förderprogramm der KfW für Ladestationen

KfW-Newsletter vom 06.10.2020

Ihre eigene Ladestation fürs Elektroauto – jetzt Förderung nutzen

Im Jahr 2030 will Deutschland 55 % weniger Treibhausgase als 1990 ausstoßen. Um dieses ehrgeizige Klimaziel zu erreichen, fördert die Bundesregierung unter anderem die Elektromobilität – zum Beispiel mit Kaufprämien für E-Autos, 10 Jahren Steuerbefreiung und der Förderung von öffentlicher und gewerblicher Ladeinfrastruktur.

Jetzt kommt eine neue Förderung hinzu: Ab 24.11.2020 können Sie einen Zuschuss beantragen, wenn Sie zu Hause eine eigene Ladestation fürs Elektroauto installieren.

Das Wichtigste zur Förderung „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude“:

  • Zuschuss von 900 Euro pro Ladepunkt
  • Für Ladestationen an privat genutzten Stellplätzen von Wohngebäuden
  • Für Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften, für Mieter und Vermieter

 

Haben auch Sie schon ein E-Auto? Wollen Sie sich eines anschaffen? Schön, wenn Sie damit unserer Umwelt helfen! Mit dem neuen Zuschuss unterstützen wir Sie dabei, in Zukunft klimafreundlich mobil zu sein.

Weitere Infos zum neuen Zuschuss finden Sie hier:

Änderungen beim Baukindergeld ab 17. Mai 2019

Änderungen beim Baukindergeld ab 17. Mai 2019

Riedlingen 06.05.2019: Die KfW-Bank ändert zum 17.05.2019 die Förderbedingungen im Zuschussprodukt Baukindergeld (Produktnummer 424).

Die Antragsfrist wird verlängert: So haben Sie nach Einzug in Ihre Wohnimmobilie demnächst 6 statt 3 Monate Zeit, Ihren Antrag auf Baukindergeld zu stellen.
Zudem gibt es Präzisierungen zur Antragsberechtigung und zu den Fördervoraussetzungen.

Die aktuellen und die neuen Förderbedingungen sowie weitere Informationen zum Baukindergeld finden Sie unter:

Baukindergeld

KfW und L-Bank senken Zinssatz

KfW und L-Bank senken Zinssatz

01.02.2019:Zinssenkung von KfW und L-Bank

Wiedereinmal zum Wochenende senken L-Bank und KfW die Zinssätze unter anderem auch für wohnwirtschaftliche Förderprodukte.Wie gewohnt erfahren Sie auf meinem Energie Plus Blog die aktuellen Zinskonditionen aus erster Hand. Um Trends, Veränderungen und die aktuellen Situationen besser darstellen zu können arbeiten wir von Koch-Bautechnik an einer Übersicht der Zinsverläufe der letzten Monate und Jahre. Sie dürfen gespannt sein. Bis dahin informieren wir Sie über diesen Blog.

Zinssenkungen der KfW:

Zinskondition KfW Koch-Bautechnik Energieberatung

Zinskondition KfW Koch-Bautechnik Energieberatung

 

Zinssenkung der L-Bank:

Zinskondition L-Bank Koch-Bautechnik Energieberatung

Zinskondition L-Bank Koch-Bautechnik Energieberatung

 

 

Neues Programm: Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien Kredit und Zuschuss

Neues Programm: Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien Kredit und Zuschuss

26.01.2019 BAFA und KfW legen neues Programm zur Förderung der Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energie für Unternehmen aller Branchen und Größen. Wie alles genau zu beantragen und durchzuführen ist, erfahren Sie bei Koch-Bautechnik.

Abwärme #kochbautechnik

Abwärme #kochbautechnik

Mit Start des neuen Jahres bieten die KfW und das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) – im Auftrag und aus Mitteln des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) ein neues Förderprodukt für betriebliche Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Reduzierung von Kohlendioxid-Emissionen an. Das neue Programm 295 löst das Ihnen bekannte Programm KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme (294) ab. Über einen zinsgünstigen Kredit kombiniert mit einem Tilgungszuschuss können Unternehmen die Modernisierung ihrer Anlagen und /oder Prozesse finanzieren. Darüber hinaus ersetzt das neue Förderprogramm die BAFA-Programme für Querschnittstechnologien und für industrielle Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien.

Das neue Programm „Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft“ ist offen für Unternehmen aller Branchen und Größen und bietet viel Spielraum bei der Finanzierung unterschiedlichster Investitionsmaßnahmen. Diese können sowohl Neu- als auch Erweiterungsinvestitionen umfassen.

Folgende betriebliche Investitionen (Neu- als auch Erweiterungsinvestitionen) – geclustert in 4 Modulen –können im Rahmen des ProgrammsEnergieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft,“ gefördert werden:

  • Modul 1: Querschnittstechnologien
  • Modul 2: Prozesswärmebereitstellung aus Erneuerbaren Energien
  • Modul 3: Mess, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement Software
  • Modul 4: Energiebezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Die Förderung unter Modul 4 ist bewusst technologieoffen gestaltet, um den Unternehmen die größtmögliche Freiheit bei der Umsetzung einer für sie passenden Lösung zu geben Hier sind insbesondere Sie als Energieberater gefragt; eine wichtige Fördervoraussetzung ist die Vorlage eines „Einsparkonzepts“. Ein beschreibbares PDF in Form eines verbindlichen Templates finden Sie hier: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004396_F_295_Einsparkonzept.pdf oder dem entsprechenden Dokument auf der Webseite des BAFA.

Wie berechnet sich die Höhe des Tilgungszuschusses für Modul 4?
Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 30% (zuzüglich 10% für KMU) der förderfähigen Kosten. Förderfähige Kosten sind die Investitionskosten bzw. Investitionsmehrkosten (je nach gewählter Beihilferegelung) plus der Nebenkosten von bis zu 30% der Investitionskosten. Es gilt ein Höchstbetrag für den Tilgungszuschuss von 10 Millionen Euro. Unterstützung beim Thema Beihilfe:
https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/F%C3%B6rderprogramme-(Inlandsf%C3%B6rderung)/PDF-Dokumente/6000004398_Infoblatt_295_Investitionsmehrkosten.pdf oder dem entsprechendem Dokument auf der Webseite des BAFA.

Bitte beachten Sie: Der Tilgungszuschuss ist auf 500 EUR (700 EUR für KMU) pro jährlich eingesparte Tonne CO2 limitiert (= CO2-Förderdeckel). Das heißt konkret: Die gemäß Einsparkonzept ermittelte jährliche CO2-Einsparung (in Tonnen) (gegebenenfalls plus der CO2-Einsparung durch beantragte Maßnahmen aus Modul 2) wird mit 500 EUR je Tonne CO2 (700 EUR je Tonne CO2 für KMU) multipliziert. Dieses Ergebnis bildet den absoluten CO2-Förderdeckel für den Tilgungszuschuss. Das bedeutet: Es kann Vorhaben geben, bei denen der CO2-Förderdeckel zur Anwendung kommt. Der Tilgungszuschuss wird in diesen Fällen entsprechend reduziert.

Beispiel:

Ein großes Unternehmen plant eine neue effizientere Prozessstraße. Die förderfähigen Kosten betragen 100.000 EUR. Die jährliche CO2-Einsparung beträgt laut Einsparkonzept 30 Tonnen.
Der Tilgungszuschuss beträgt maximal 30% von 100.000 EUR                 =             30.000 EUR
Der CO2-Förderdeckel beträgt 30 t CO2 * 500 EUR/t CO2          =                             15.000 EUR

Das Unternehmen erhält somit einen Tilgungszuschuss in Höhe von 15.000 EUR, da der CO2-Förderdeckel zur Anwendung kommt.

Was muss ich beachten, wenn mein Vorhaben Maßnahmen zur energetischen Optimierung (Modul 4) und zur Prozesswärme aus Erneuerbaren Energien (Modul 2) umfasst?

  • Sie können die Förderung von Maßnahmen unter Modul 2 und Modul 4 gemeinsam beantragen.
  • Wegen der unterschiedlichen Tilgungszuschusshöhen
    • Modul 4: bis zu 30% der förderfähigen Kosten (zuzüglich 10% für KMU)
    • Modul 2: bis zu 45% der förderfähigen Kosten (zuzüglich 10% für KMU).

werden für Modul 2 und 4 separate KfW-Zusagen ausgereicht.

  • Bei der Ermittlung des nur im Modul 4 geltenden CO2-Förderdeckels kann die CO2 Einsparung aus Modul 2 bei der Berechnung der CO2-Einsparung von Modul 4 angerechnet werden. Die Maßnahme(n) unter Modul 2 und die daraus resultierende Energieeinsparung sind daher im Einsparkonzept dazustellen.

Mein Vorhaben umfasst Maßnahmen unter den Modulen 1, 3 und 4 – Wie muss ich das bei der Antragstellung abbilden?

  • Sofern Maßnahmen gemäß Modul 1, wie Druckluftanlagen, elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Ventilatoren etc. und/oder gemäß Modul 3 – Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagement-Software – Bestandteil eines komplexeren Vorhabens zur energiebezogenen Optimierung von Anlagen und Prozessen gemäß Modul 4 sind, so können alle Maßnahmen als ein Paket betrachtet, im Einsparkonzept dargestellt und unter Modul 4 beantragt werden. In diesem Fall würden Sie nur eine Kreditzusage erhalten. Alternativ können Einzelmaßnahmen gemäß der Module 1 und 3 sowie energetischen Optimierungsmaßnahmen gemäß Modul 4 separat in einem Antrag beantragt werden. Ob hieraus eine oder mehrere Kreditzusagen resultieren, hängt davon ab, ob bspw. unterschiedliche Laufzeiten und/oder unterschiedliche Beihilferegime beantragt wurden.

Quelle: Newsletter: Informationen zur Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes Januar 2019

Energieeffizienz-Experte wird nicht bezahlt – KfW unterstützt

Energieeffizienz-Experte wird nicht bezahlt – KfW unterstützt

Meist am Ende einer Maßnahme kommt es öfters zur Diskussion, ob der Bauherr den Energieeffizienz-Experte bezahlt oder nicht. Aus für mich unbegreiflichen Gründen wird nicht bezahlt, oder Geld einbehalten, nochmals am Honorar gehandelt oder öhnliche Ideen. Ich als Energieeffizienz-Experte habe schon seit Jahren mit meinen Bauherren vereinbart, dass die Schlußunterlagen für die Bestätigung nach Durchführung erst an den Kunden übergeben wurden, wenn das Honorar vollständig auf meinem Konto eingegangen ist. Hierbei habe ich mich bereits bei der Angebotsphase schriftlich mit einem Hinweis abgesichert. Dies hat auch in den meisten Fällen immer sehr gut funktioniert.

Mit der heutigen Information zur Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes November 2018 bestärkt und unterstützt die KfW die Energieeffizienz-Experten mit dieser Möglichkeit.

„Sofern Sie für Ihre in Rechnung gestellten Leistungen als Energieeffizienz-Experte vom Auftraggeber einer geförderten Baubegleitung nach Erstellung der BnD nicht bezahlt werden, können Sie das der KfW unter 431@kfw.de anzeigen. Für eine Aufrechterhaltung des Zuschusses sind in diesen Fällen durch den Zuschussnehmer entsprechende Zahlungsnachweise der KfW vorzulegen.
In das Vertragsverhältnis zwischen Bauherr und Energieeffizienz-Experte greift die KfW nicht ein und wird keine Bewertungen zu Vereinbarungen der Vertragsparteien abgeben.“

Somit ist es für den Bauherren zwar weiterhin möglich die Bestätigung nach Durchführung (BnD) und die Rechnung des Energieeffizienzexperten hochzuladen und den Zuschuss letztendlich anzufordern. Aber nun besteht die Möglichkeit des Energieeffizienz-Experten der KfW eine entsprechende Meldung zukommen zu lassen. Die KfW tritt nun in Aktion und verlangt alle Zahlungsnachweise, auch für Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen vom Bauherrn. Eventuell wird dann der Zuschuss entweder komplett versagt oder nur einen Teilbetrag überwiesen.

Auf Grund meiner langjährigen Tätigkeit als Energieffizienz-Experte bereite ich für meine Bauherren am Ende der Maßnahme alle Dokumentationsunterlagen, sowie die Bestätigungen nach Durchführung der Maßnahme vor. Die Schlussrechnung aller meiner Leistungen erhält der Bauherr per E-Mail mit der bitte um Überweisung mit dem Hinweis, dass die Unterlagen abgeschickt werden, nachdem das Geld eingegangen ist. Zusätzlich erhält der Kunde für die KfW-Bestätigung nach Durchführung einen Zahlungsbeleg mit meinem Stempel und Unterschrift. „Betrag ist in kompletter Höhe dankend eingegangen.“ Meiner Meinung nach für beide Seiten eine verträgliche Vorgehensweise.