KfW erhöht Zinsen zum 17.04.2020

KfW erhöht Zinsen zum 17.04.2020

17.04.2020 Als ob man es erahnen konnte. Corona-Epidemie – Förderkredite und Zuschüsse in Milliardenhöhe – dann muss es ja irgendwann auch in den bestehenden Förderkonditionen durchschlagen. Heute ist es nun so weit.

KfW erhöht in einigen Förderprogrammen die Zinssätze zum 17.04.2020.

Folgende Programme sind von der Zinserhöhung betroffen:

 

Energieeffizient Bauen – Programm 153

Für den Bau oder Kauf eines neuen KfW-Effizienzhauses

Die KfW fördert den Neubau oder Erst­erwerb eines KfW-Effizienzhauses  55, 40 oder 40 Plus, und zwar

  • beim Neubau: die Bau- und Bauneben­kosten (ohne Grundstücks­kosten) sowie die Kosten der Beratung, Planung und Bau­begleitung
  • beim Kauf: den Kaufpreis für das Wohn­gebäude (ohne Grundstücks­kosten).

Dieser KfW-Kredit unterstützt auch bei der Umwidmung unbeheizter Nicht-Wohngebäude, zum Beispiel Scheunen, zu einem Wohn­gebäude.

Dieses Förderprodukt kommt nicht in Frage für:

  • Ferienhäuser und -wohnungen
  • Umschuldungen bestehender Kredite
  • Nachfinanzierungen bereits begonnener oder abgeschlossener Vorhaben

 

KfW-Wohn­eigentums­programm – Programm 124

Für den Kauf oder Bau eines Eigenheims

Die KfW fördert den Kauf oder Bau von selbstgenutzten Eigenheimen oder Eigentums­wohnungen mit bis zu 100.000 Euro pro Vorhaben.

Im Einzelnen sind das:

  • Kosten des Baugrund­stücks, wenn es höchstens 6 Monate vor Antrags­eingang bei der KfW erworben haben
  • Baukosten wie Material- und Arbeits­kosten
  • Baunebenkosten für den Architekten, den Energie- bzw. Bauberater, die Notar-, Makler­gebühren und die Grund­erwerb­steuer
  • Kosten für Außenanlagen
  • Kaufpreis
  • Kosten für Instand­setzung, Umbau und Modernisierung
  • Nebenkosten wie die Notar- oder Makler­gebühren und die Grunderwerb­steuer

 

KfW-Wohneigentums­programm – Genossenschafts­anteile Programm 134

Für den Kauf von Genossenschaftsanteilen

Die KfW fördert den Erwerb von Genossenschafts­anteilen für eine selbstgenutzte Genossen­schafts­wohnung.

Dieses Förder­produkt können nicht zur Umschuldung bestehender Darlehen nutzen.

 

Wir beraten Sie gerne über die aktuellen Fördermöglichkeiten.

 

 

 

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10.1.19 Zinssenkung KfW

10.1.19 Zinssenkung KfW

10.1.19 KfW-Bank senkt Zinsen in aktuellen KfW-Föderprodukten zum 11.01.2019

Wie bereits in den letzen Energie Blogs informieren wir Sie auch heute wieder über den aktuellen Stand.

Dies Zinssenkung betriftt die Programme:

  • 37   KfW-Unternehmerkredit außerhalb KMU-Fenster
  • 148 IKU – Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmern
  • 220 IKU – Energieeffizient Bauen
  • 270 KfW – Programm Erneuerbare Energien – Programmteil „Standard“
  • 176 Studeinkredit

Für das energieeffizeinte Bauen und Sanieren sind folgende Förderprogramme betroffen:

 

124 134 Wohneigentumsprogramm

124 134 Wohneigentumsprogramm

 

153 Energieeffizient Bauen

153 Energieeffizient Bauen

159 Altersgerecht umbauen

159 Altersgerecht umbauen

 

167 Ergänzungskredit

167 Ergänzungskredit

 

 

10.1.19 Zinssenkung KfW

KfW senkt Zinskonditionen für Neubau und altersgerecht Umbauen

Die KfW senkt mit Datum vom 10.08.2018 Ihre Zinssätze für einige Programme:

Senkung der Zinskonditionen in einigen KfW-Förderprodukten zum 10.08.2018
(Prog.-Nr.: 148, 153, 159, 220, 270, 276, 292, 293)

Für sanieren, umbauen und neu bauen sind folgende Programme maßgebend:
Programm 153: „Energieeffizient Bauen“
KfW Programm 153

Zinskonditionen KfW Programm 153

Programm 159: „Altersgerecht Umbauen“
KfW Programm 159

Zinskonditionen KfW Programm 159

 

Die kompletten Zinskonditionen der KfW können Sie hier herunterladen.

KfW Zinskonditionen zum 10.08.2018