KfW ändert Förderkonditionen zum 24.1.20

KfW ändert Förderkonditionen zum 24.1.20

EILMELDUNG zum 08.01.2020 – KfW-Newsletter

 

Förderkonditionen für Gebäudesanierungsprogramme der KfW zum 24.01.2020 geändert!

Die Bundesregierung hat im September 2019 gesetzlich verbindliche Klimaziele auf den Weg gebracht. Daher treten im Januar 2020 zahlreiche Konditionen- und Produktänderungen im Bereich Energieeffizient Bauen und Sanieren in Kraft.

So profitieren Sie zum Beispiel ab dem 24.01.2020 in vielen Produkten von höheren Tilgungs- und Investitionszuschüssen sowie Kreditbeträgen.

Zu den geänderten Förderbedingungen

https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/EBS-2020/?kfwnl=Bauen_Wohnen_Energie_sparen.08-01-2020.604794

oder hier wie gewohnt von Koch-Bautechnik aufbereitet.

Sanierung oder Kauf einer bestehenden Immobilie

Energieeffizient Sanieren – Kredit (151)

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder den Kauf von saniertem Wohnraum erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.

Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.

Energieeffizient Sanieren – Kredit (152)

Bei energetischen Einzelmaßnahmen, die keinen KfW-Effizienzhaus-Standard anstreben, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 12,5 %.

Der maximale Kreditbetrag bleibt bei 50.000 Euro.

Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss (430)

Für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus oder energetische Einzelmaßnahmen erhöht sich der Investitionszuschuss um 10 %.

Die förderfähigen Investitionskosten für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus steigen um 20.000 Euro auf 120.000 Euro.

Die förderfähigen Investitionskosten für Einzelmaßnahmen bleiben bei 50.000 Euro.

Zusammenfassung Sanierung:

 

 

 

Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses

Energieeffizient Bauen – Kredit (153)

Für den Bau oder Kauf eines neu gebauten KfW-Effizienzhauses erhöht sich der Tilgungszuschuss um 10 %.

Der maximale Kreditbetrag steigt um 20.000 Euro auf insgesamt 120.000 Euro.

Zusammenfassung Neubau

 

 

Wir beraten Sie gerne über die neuen Förderbedingungen und begleiten Sie von Beginn an bis zum Abschluss Ihres Projektes.

KfW macht Förderprogramme für Gebäudebesitzer wieder attraktiver

KfW macht Förderprogramme für Gebäudebesitzer wieder attraktiver

Berlin, 28. Mai 2019

Zum 1. Juni macht die KfW-Bankengruppe eine hemmende Einschränkung bei ihren Sanierungskrediten rückgängig, indem sie die bereitstellungsprovisionsfreie Zeit wieder von sechs auf zwölf Monate anhebt. Die Förderbank reagiert damit auf eine gesunkene Nachfrage und die Kritik des Energieberaterverbandes GIH.

Auf Veranlassung des Bundeswirtschaftsministeriums hatte die KfW-Förderbank die Kreditkonditionen in ihrem an Hausbesitzer gerichteten Programm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“ im April 2018 deutlich verschlechtert. Neben der Senkung der bereitstellungsprovisionsfreien Zeit von zwölf auf sechs Monate wurde die 20-jährige Zinsbindung eingestellt und eine Vorfälligkeitsentschädigung für außerplanmäßige Tilgungen eingeführt. In der Folge brach das Zusagevolumen für Kredite zu Effizienzhäusern und energetischen Einzelmaßnahmen massiv ein, die Sanierungsquote sank deutlich.

Nach anhaltender Kritik durch Deutschlands größten Energieberaterverband wird nun zumindest eine Stellschraube zurückgedreht. „Eine längere bereitstellungsprovisionsfreie Zeit ist für Sanierer und Neubauer wichtig, da komplexe Bauvorhaben in der Regel innerhalb eines halben Jahres nicht abgeschlossen werden können. Schließlich ist es mittlerweile selbst auf dem Land keine Seltenheit mehr, dass Eigentümer monatelang auf einen Fachhandwerker warten“, berichtet der GIH-Vorsitzende Jürgen Leppig aus seiner Beratungserfahrung. Auch dass die Höhe der Provision, die Hauseigentümer künftig erst wieder ein Jahr nach Zusage bezahlen müssen, von drei auf 1,8 Prozent reduziert wird, sieht der Verband positiv.

Allerdings mache auch eine langfristige Zinsbindung das energieeffiziente Bauen deutlich attraktiver: „Wenn meine Kunden wissen, dass sie sich nicht in zehn Jahren um eine Weiterfinanzierung kümmern müssen, können sie zuverlässiger planen. Zumal innerhalb von 20 Jahren oft sogar eine komplette Tilgung möglich ist“, so Leppig. Außerdem sei es Bauherren wichtig, kostenfrei außerplanmäßig tilgen zu können.

Leppig drängt daher darauf, auch diese beiden hemmenden Einschränkungen rückgängig zu machen: „Das Wahlergebnis am Sonntag hat gezeigt, dass vor allem für junge Leute der Klimawandel das Top-Thema ist – und dabei spielen Gebäude eine ganz wesentliche Rolle. Gerade durch sinnvolle Dämmung sowie effiziente Heizungen und Lüftungen kann man die CO2-Emissionen deutlich senken.“ Einen ersten Schritt habe die KfW nun in die Wege geleitet, mit Blick auf die Energiewende müssten aber noch weitere folgen.

Kurzdarstellung GIH Bundesverband e.V.:

Der GIH Gebäudeenergieberater, Ingenieure, Handwerker Bundesverband e.V. wurde 2001 gegründet. Als Dachverband von 13 Mitgliedsvereinen vertritt er rund 2.500 qualifizierte Energieberater bundesweit und ist somit die größte Interessenvertretung von unabhängigen und qualifizierten Energieberatern in Deutschland.

Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Bundesverband und seinen Mitgliedsvereinen ist eine technisch orientierte Ausbildung und eine anerkannte Zusatzqualifikation als geprüfter Energieberater.

Im KfW-Förderprogramm „Effizient Bauen und Sanieren“ werden rund ein Drittel des Gesamtfördervolumens von insgesamt 15,5 Milliarden Euro pro Jahr und nahezu die Hälfte aller Maßnahmen durch Kunden von GIH-Mitgliedern umgesetzt.

Benjamin Weismann, Geschäftsführer Bundesverband

GIH Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband e.V.

die bundesweite Interessenvertretung von Energieberaterinnen und -beratern

 

Zinserhöhung KfW zum 07.11.18

Zinserhöhung KfW zum 07.11.18

Riedlingen, 07.11.2018 Dei KfW erhöht in einigen KfW-Förderprodukten die Zinsen für die Bereiche Wohnwirtschaft, Bildung und Infrastruktur. Wie gewohnt erhalten Sie hier einen kurzen Überblick über die geänderten Produkte.

KfW Bankengruppe

ab dem 07.11.2018 gelten für folgende Förderprodukte neue Zinskonditionen:

Wohnwirtschaft

Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)

Energieeffizient Bauen (153)

Energieeffizient Sanieren – Ergänzungskredit (167)

KfW-Wohneigentumsprogramm (124, 134)

Änderungen KfW-Förderung zum 16.4.18

Änderungen KfW-Förderung zum 16.4.18

Mit dem heutigen Beitrag möchte ich Euch auf die Änderung der KfW-Förderung „Energieeffizient Sanieren“ und „Energieeffizient Bauen“ zum 16.04.2018 hinweisen.

Betrifft alle Anträge ab 16.4.18 – auch für laufende Bauvorhaben, bei denen noch nicht alle Wohneinheiten einen Antrag gestellt haben.

Keine Sondertilgung mehr, eine kürzere Sollzinsbindung: Die KfW ändert die Konditionen für Förderprogramme zum Bauen und Sanieren. Wer schnell ist, kann sich aber noch die alten Bedingungen sichern.
Die staatliche KfW-Bank fördert Kauf- und Bauvorhaben mit günstigen Krediten. Für die Programme „Energieeffizient Bauen (153)“ und „Energieeffizient Sanieren (151/152)“ wurden nun deutliche Produktverschlechterungen kommuniziert. Diese gelten ab dem 17. April 2018. Alle bis zum 16. April 2018 bei der KfW eingehenden Anträge werden noch zu den aktuellen Bedingungen genehmigt.

Die KfW-Änderungen 2018 für die Programme „Energieeffizient Bauen“ und „Energieeffizient Sanieren“ im Überblick:
1. Sollzinsbindung
Die Zinsbindungsfrist von 20 Jahren für das Programm „Energieeffizient Bauen“ fällt komplett weg. Damit sind bei der KfW maximal 10 Jahre Zinssicherheit möglich. Für das Programm „Energieeffizient Sanieren“ gab es bisher schon kein 20-Jahres-Angebot.

2. Bereitstellungszinsfreie Zeit
Die bereitstellungszinsfreie Zeit wird für beide oben genannten Programme von 12 auf 6 Monate verkürzt. Ab dem siebten Monat nach Darlehenszusage wird dann für den noch nicht ausgezahlten Darlehensteil ein Bereitstellungszins von 0,25 Prozent pro Monat von der KfW berechnet.

3. Sondertilgungen
Bisher waren kostenfreie Sondertilgungen für beide Programme möglich. Diese entfallen nun komplett. Sie können Ihr Darlehen nun lediglich gegen Zahlung einer individuellen Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig, d.h. innerhalb der Sollzinsbindung, tilgen.

Achtung: Es ist davon auszugehen, dass einige Banken ihre EDV-Systeme bereits vor Ablauf dieser Frist umstellen und eine Beantragung zu Altbedingungen bereits eher endet. Ein rechtzeitiges Beantragen der Mittel ist daher ratsam.

Die Zinssätze beider Programme werden für die erste Zinsbindungsfrist nach wie vor aus Bundesmitteln verbilligt. Auch die bisherigen Tilgungszuschüsse gelten weiterhin.

Empfehlung: Die KfW vergibt die Darlehen nicht direkt, sondern über die begleitenden Darlehensgeber. Dabei bieten nicht alle Darlehensgeber durchweg alle KfW-Programm an. Ob Ihr Vorhaben bei der KfW überhaupt förderfähig ist und es sich lohnt, das kann Ihnen ein unabhängiger Finanzierungsberater näher erläutern. Informieren Sie sich rechtzeitig, d.h. vor Beginn Ihres Vorhabens, nach den für Sie geeigneten Fördermöglichkeiten. Noch ist genug Zeit Ihr Darlehen zu „alten“ Bedingungen zu beantragen.