Energieausweis – welcher nun?

Der Energieausweis:

Energieausweise dokumentieren und bewerten den energetischen Zustand eines Gebäudes. Mit dem Energieausweis kann man schnell erfassen, wie energieeffizient ein Gebäude ist und ob es viel oder wenig Heizenergie verbraucht bzw. benötigt. Im Energieausweis stehen zudem geeignete Modernisierungsempfehlungen.

Der Ausweis erlaubt jedoch keine direkte Prognose des künftigen Energieverbrauchs sowie der Energiekosten, da Nutzerverhalten und Witterung den Verbrauch und damit die Kosten deutlich beeinflussen. Da ein Energieausweis für das gesamte Gebäude erstellt wird, lässt er keine Schlüsse über den Energiebedarf oder den Energieverbrauch einzelner Wohnungen im Gebäude zu. Einzelne Wohnungen können sich je nach Eigenschaften und Lage innerhalb des Gebäudes in ihrer Energieeffizienz sehr voneinander unterscheiden.
Wer braucht einen Energieausweis?

Die Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, schreibt für alle Gebäude die Erstellung des Energieausweises vor. Wenn eine Wohnung oder ein Gebäude verkauft oder neu vermietet werden soll, muss ein Energieausweis vorliegen und ab dem 1. Mai 2014 spätestens bei der Objektbesichtigung unaufgefordert vorgelegt werden.

 

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?

Der Verbrauchsausweis spiegelt den witterungsbereinigten Verbrauch des Gebäudes über mindestens den Zeitraum der drei zurückliegenden Jahre wieder. Das Ergebnis ist sehr stark vom Nutzerverhalten (Raumtemperatur, Lüftungsverhalten, Heizverhalten etc.) in diesem Zeitraum abhängig.

Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf anhand des Zustandes der Gebäudehülle und der Haustechnik bei einem durchschnittlichen Nutzerverhalten (nach Norm – Normnutzung). Beim vereinfachten Verfahren werden die Daten über eine Typologie der Gebäudeform, Bauteile, Baujahr usw. erfasst, das ausführliche Verfahren erfasst detailliert das zu untersuchende Gebäude und dessen Haustechnik.

 

Welcher Energieausweis ist erforderlich?

 

Beim Neubau muss immer der Energieausweis nach dem Bedarf erstellt werden und zwar nach Vollendung der Baumaßnahme, nicht bereits im Vorfeld.

Wobei es im Bestand zuerst auf die Anzahl der Wohnungen zielt, denn bei mehr als 4 Wohnungen kann zwischen den beiden Ausweisarten ausgewählt werden. Sollten weniger als 4 Wohnungen im Bestand vorliegen, kommt es nun noch auf den energetischen Standard an. Ist das Gebäude vor 1977 gebaut und noch nicht wesentlich energetisch saniert worden, so bleibt´s beim Bedarfsausweis. Wurde das Gebäude 1977 gebaut, oder wurde bereits umfangreich energetisch saniert, so kann unter Umständen ein Verbrauchsausweis reichen.

Der energetische Standard von 1977 wurde damals mit dem k-Wert ausgedrückt. Kann auf Grund einer vorliegenden Baubeschreibung von damals der Wärmeschutz nachgewiesen werden, so darf der Ausweis nach dem Verbrauch ausgestellt sein. Im Zweifel stellt der Energieberater fest, ob dies für Ihr Gebäude vorliegt. Eine pauschale Aussage, z.B. durch Immobilienmakler ist kein Garant dafür, ob dies auch so ist. Es winken erhebliche Strafen bei Falschaussagen oder falsch ausgestellten Ausweisen.