EnergieBeratung mit Plus
+ Energieausweis
Gerne stellen wir Ihnen auch einen Energieausweis für Ihr Gebäude aus.
Die Ausstellung ist seit dem Jahr 2009 bei Verkauf, Vermietung, Errichtung, Änderung oder Erweiterung von Gebäuden nach Energieeinsparverordnung Pflicht, auch wenn Ihnen viele möchtegern Experten etwas anderes erzählen. Kontakt
Bei Verkauf oder Vermietung von Gebäuden kann, bis auf einige Sonderfälle, zwischen bedarfs- und verbrauchsorientiertem Energieasuweis gewählt werden. Bei Errichtung, Änderung oder der Erweiterung von Gebäuden muss ein bedarfsorientierter Energieausweis erstellt werden. Kontakt
Der verbrauchsorientierte Energieausweis
gibt den Energieverbrauch der Gebäudebewohner in den vergangenen drei Jahren für Heizung und Warmwasserbereitung an. Das Ergebnis ist jedoch nur bedingt für die Charakterisierung der Energieeffizienz des Gebäudes geeignet, da vor allem das individuelle Nutzerverhalten der Bewohner dokumentiert wird. Kontakt
Der bedarfsorientierte Energieausweis
enthält objektive Angaben zum Energiebedarf von Gebäuden, der auf der Grundlage einer technischen Analyse der Bausubstanz und der Heizungsanlage ermittelt wird. Dieser Energieausweis ist somit wesentlich umfangreicher und aussagekräftiger als der verbrauchsorientierte Energieausweis. Kontakt
Welcher Energieausweis für welches Gebäude?
Gebäudeeigentümer haben prinzipiell die Wahl zwischen einem Bedarf- oder einem Verbrauchsausweis. Eine Pflicht für Bedarfsausweise besteht bei Neubauten sowie bei Bestandsgebäuden mit weniger als fünf Wohnungen, für die der Bauantrag vor dem 1.November 1977 gestellt wurde. Es sei denn, beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung wurde mindestens das Wärmeschutzniveau der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 erreicht.
Hierzu beraten wir Sie gerne. Kontakt
